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Überprüfung des Gesetzes

Arbeitsrecht

Alles zu den Themen Kündigung, Arbeitszeugnis und vieles mehr

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Warum der richtige Anwalt Ihnen nicht nur Zeit, sondern auch bares Geld sparen kann

Gerade im Arbeitsrecht gibt es oft Situationen, in denen Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Entscheidungen treffen müssen. Sei es, ob es um negative Entscheidungen geht wie bei einer Kündigung oder bei einer Abmahnung oder auch um nicht so schwerwiegende Entscheidungen wie z.B. bei Änderungen des Arbeitsvertrages, Verlängerung des Arbeitsvertrages oder beim Aushandeln von Boni, also Zusatzverdiensten.

 

Insbesondere bei schwerwiegenden Entscheidungen sollte dabei auf anwaltliche Hilfe nicht verzichtet werden. Immer wieder stellen wir in der täglichen Praxis fest, dass gerade bei Kündigungen oder Abmahnungen, zunächst nicht anwaltlich-vertretene Mandanten grobe Fehler unterlaufen. Spätestens wenn der Arbeitnehmer dann Kündigungsschutzklage erhoben hat und die erste Ladung des Arbeitsgerichts folgt, suchen die meisten Arbeitgeber den Weg zum Anwalt. Unter Umständen kann dies dann bereits zu spät sein, und für den Arbeitgeber teuer werden, sollte das Arbeitsgericht die ausgesprochene Kündigung tatsächlich als nicht wirksam bewerten.

 

Ein sehr unschönes Szenario. Um dies zu verhindern, enden daher die meisten Arbeitsprozesse mit einem Vergleich bzw. der Zahlung einer Abfindung. Denn auch der Arbeitnehmer hat meist kein Interesse daran, wieder zu dem Arbeitgeber zurückzukehren, der ihn kündigen wollte.

 

Aber auch die Zahlung einer Abfindung kann mit erheblichen Kosten verbunden sein.

 

Im Gegensatz zum Arbeitgeber steht der Arbeitnehmer vor der Frage, ob er gegen die Kündigung vorgehen möchte. Dies kann er auch ohne anwaltliche Hilfe. Aber auch hier zeigt die tägliche Praxis, gerade bei Verhandlungen über eine Abfindung, dass ein Anwalt der entscheidende Faktor sein kann, wie hoch die Abfindung ausfällt. Letztlich geht es um Verhandlungsgeschick und das Einschätzen der Erfolgsaussichten.

 

Und hier möchten wir ansetzen. Durch gute Vorabberatung und durch intensive Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwalt möchten wir erreichen, dass der Erfolg maximal erreicht werden kann.

Die häufigsten Themen

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Unsere Strategie

1. Situationserfassung

Schnelles Handeln ist gefragt. Gerade bei Kündigungen muss umgehend reagiert werden. Sollten Sie daher eine Kündigung erhalten oder aussprechen wollen, behandeln wir diese Themen vorrangig. Es geht hierbei stets darum, die Situation bzw. den Sachverhalt schnell zu erfassen, da im Arbeitsrecht viele Fristen existieren. Insbesondere die 3-Wochen-Frist, innerhalb derer eine Klage gegen eine Kündigung erfolgen muss. Inwieweit es dann auch Sinn macht, hiergegen vorzugehen, hängt entscheidend vom Sachverhalt ab. Die Sichtung der Tarifverträge und Arbeitsverträge sind zwingend. Auch kann z.B. entscheidend sein, wie viele Mitarbeiter in dem Betrieb tatsächlich arbeiten. Um diese Situation umfassend zu erfassen, vereinbaren wir mit Ihnen daher stets unkompliziert Besprechungstermine.

2. Informationsbeschaffung

Ein wichtiger Teil unserer Strategie ist die Informationsbeschaffung. Die meisten Informationen wird natürlich der jeweilige Mandant von sich aus bereits mitteilen können. Es gibt aber auch Sachverhalte, die auch unbekannt sein könnten. Hat z.B. der Arbeitgeber die gekündigte Stelle wieder ausgeschrieben? Dies kann wichtig sein, wenn das Arbeitsverhältnis betriebsbedingt gekündigt wurde. Welche Zeugen können z.B. die Kündigungsgründe des Arbeitgebers bestätigen?   All diese Informationen müssen beschafft und sortiert werden.

3. Einschätzung

Ein weiterer wichtiger Teil unserer Strategie ist die rechtliche und auch wirtschaftliche Einschätzung. Die Einschätzung stellt hierbei das Ergebnis der Sachverhaltserfassung und Informationsbeschaffung dar. Bei der Einschätzung geht es nicht nur darum, ob die Sache als solche rechtlich Erfolg haben kann, sondern es geht auch darum, das entsprechende Risiko richtig einzuschätzen. Wir bereiten daher unsere Mandanten auch stets darauf vor, welche Kosten auf sie zukommen könnten. Dabei stellen wir immer auf den „worst-case“ ab, also auf die Situation, dass ein Prozess verloren gehen würde. Dies ist natürlich nicht das Ziel, aber unerlässlich für ein zweckmäßiges Vorgehen.

4. Umsetzung

Der abschließende Teil unserer Strategie ist die Umsetzung. Sämtliche Ergebnisse werden dabei so aufgearbeitet, dass unsere Mandanten in die Lage versetzt werden, eine Entscheidung auf sicherer Grundlage treffen zu können. Es geht dabei nicht darum, Garantien zu versprechen, sondern Risiken und Chancen abzuwägen und die entsprechenden Möglichkeiten aufzuzeigen. Gemäß unserer Kanzleiphilosophie steht der Mandant im Vordergrund. Wir bereiten vor, Sie entscheiden.

Für weitere Rechtsgebiete kontaktieren Sie uns!

02331 / 37 67 - 510

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