STRAFRECHT
Ihr Anwalt für Strafrecht in Hagen und Umgebung
Allgemeines
Das Strafrecht ist der Bereich unserer Rechtsordnung, der die Voraussetzungen der Strafbarkeit und des strafwürdigen Verhaltens festlegt und im Falle abweichenden Verhaltens Sanktionen anordnet. Am Bekanntesten sind die verschiedenen Formen der Strafe (Freiheits- und Geldstrafe), welche von der Schuld des Täters abhängig sind. Daneben sieht das Gesetz auch Maßregeln der Besserung und Sicherung (Sicherverwahrung, Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus, Berufsverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis) vor. Da das Strafrecht den intensivsten Eingriff in die Grundrechte des Menschen darstellt, bei dem die für den Bürger weitreichstenden Folgen drohen, muss das strafbewehrte Verhalten in den gesetzlichen Straftatbeständen ausdrücklich benannt sein. Bei der Durchführung des Strafverfahrens stehen dem Einzelnen aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit im Grundgesetz kodifizierte Garantien zu, deren Einhaltung es in jedem Verfahrensstadium zu überwachen gilt. Gewissermaßen sorgen wir im Rahmen Ihrer Strafverteidigung für "Waffengleichheit" zwischen Ihnen und den staatlichen Strafverfolgungsbehörden.
Ziele des Strafrechts sind primär der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit und Eigentum von Individuen sowie der Sicherheit des Staates und grundlegender Werte. Größtenteils ist das Strafrecht im Strafgesetzbuch kodifiziert, es gibt aber auch zahlreiche relevante Nebengesetze:
Das Strafrecht enthält besondere Bereiche:
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Jugendstrafrecht
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Betäubungsmittelstrafrecht
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Medizinstrafrecht
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Verkehrsstrafrecht
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Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
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Internetstrafrecht
I. Verkehrsstrafrecht
Heutzutage gerät man recht schnell in Berührung mit strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr.
Typische Vorwürfe sind hier:
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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
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Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
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Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
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Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG
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Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
Unangenehme Nebenfolgen können sein:
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Fahrverbot, § 44 StGB
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Entziehung der Fahrerlaubnis, § 69 StGB
II. Verkehrsordnungswidrigkeiten
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit wird bei Verstößen im Straßenverkehr mit einem Verwarnungsgeld oder Bußgeld geahndet. Es dürfte fast jeder Autofahrer schon Post von der Verkehrsbehörde erhalten haben.
Typische Vorwürfe sind hier:
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Geschwindigkeitsverstöße
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Parkverstöße
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Überfahren einer roten Ampel
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Unterschreiten des Sicherheitsabstandes
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Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
Unangenehme Nebenfolgen können sein:
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Fahrverbot, § 25 StVG
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Entziehung der Fahrerlaubnis, § 3 StVG
III. Weitere Tätigkeitsgebiete
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Nebenklagevertretung
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Strafverteidigungen bzgl. anderer Strafdelikte
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Vertretung in Ordnungswidrigkeitsverfahren
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Korrespondenz mit Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden
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Beratung und Strafverteidigung
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Rechtsbeistand bei Zeugenvernehmungen
Unser Rat für Sie:
1.) Geben Sie niemals vorschnell eine Einlassung ab. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten.
2.) Gerne geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Rechte und Pflichten.
3.) Lassen Sie uns einfach den Bußgeldbescheid zukommen. Wir werden uns dann umgehend bei Ihnen telefonisch melden.