Elternzeit
Die Elternzeit ist eine gesetzlich geregelte Auszeit für Eltern nach der Geburt oder Adoption eines Kindes
1. Was ist Elternzeit?
Unter Elternzeit versteht man eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben. Die Elternzeit ist beim Arbeitgeber anzumelden. Dabei müssen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer pro Kind bis zu 3 Jahre freistellen. Während dieser Zeit hat der Arbeitnehmer keinen Lohnanspruch. Jedoch kann der Lohnanspruch durch Beantragung des Elterngeldes ausgeglichen werden.
Eltern können bis zum 3. Geburtstag des Kindes in Elternzeit gehen. Sie können die Elternzeit jedoch flexibel gestalten. Demnach ist es auch möglich, zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes in Elternzeit zu gehen. Die Elternzeit, wie der Name schon sagt, ist eine Zeit für die Eltern und das Kind. Dementsprechend können Eltern die Elternzeit dann nehmen, wann immer das Kindeswohl dies wünscht.
Im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis genießen Eltern besonderen Kündigungsschutz während ihrer Elternzeit. Eltern müssen demnach auch nicht befürchten, dass sie den beruflichen Anschluss verpassen.