Welche Nachteile habe ich, wenn ich selbst kündige?
- vor 9 Stunden
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Von der Kanzlei Elsner | Arbeitsrecht klar erklärt

Die eigene Kündigung – Freiheit mit Folgen
Der neue Job ist gefunden, die Entscheidung ist gefallen – oder der Frust ist so groß, dass man einfach nicht mehr kann. Die Eigenkündigung fühlt sich nach Befreiung an. Und das ist sie oft auch.
Aber: Wer selbst kündigt, gibt nicht nur seinen Job auf. Er gibt gleichzeitig eine Reihe von rechtlichen Schutzpositionen auf, die das deutsche Arbeitsrecht ausschließlich für den Fall vorsieht, dass der Arbeitgeber kündigt. Das wissen die wenigsten – und es kann teuer werden.
Dieser Beitrag erklärt ehrlich und vollständig, welche konkreten Nachteile entstehen, wenn Sie selbst kündigen – und wann es trotzdem oder gerade deshalb die richtige Entscheidung ist. Die Kanzlei Elsner in Hagen berät Arbeitnehmer im Ruhrgebiet und in ganz NRW, bevor sie diesen Schritt gehen – damit Sie keine bösen Überraschungen erleben.
Nachteil 1: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld – bis zu 12 Wochen ohne Geld
Das ist der schwerwiegendste und bekannteste Nachteil der Eigenkündigung: die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Wer selbst kündigt, hat nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit seine Beschäftigungslosigkeit selbst herbeigeführt – und wird dafür mit einer Sperrzeit von in der Regel zwölf Wochen bestraft. In dieser Zeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld, obwohl Sie jahrelang Beiträge gezahlt haben.
Was bedeutet das konkret?
Angenommen, Sie haben Anspruch auf 1.800 € Arbeitslosengeld pro Monat – dann verlieren Sie durch die Sperrzeit rund 5.400 €, die Ihnen einfach nicht ausgezahlt werden. Hinzu kommt: Die Gesamtbezugsdauer des Arbeitslosengeldes verkürzt sich um ein Viertel der Anspruchsdauer.
Gibt es Ausnahmen?
Ja – und das ist wichtig. Die Sperrzeit entfällt oder wird verkürzt, wenn:
Sie einen wichtigen Grund für die Kündigung hatten (z. B. Mobbing, erhebliche Vertragsverletzung durch den Arbeitgeber, gesundheitliche Gründe, Pflege eines Angehörigen, Umzug zum Lebenspartner)
Sie nachweislich einen neuen Job in Aussicht hatten, dieser aber kurzfristig geplatzt ist
Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar war
Diese Ausnahmen müssen aktiv bei der Agentur für Arbeit geltend gemacht und belegt werden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann dabei helfen, die Situation richtig darzustellen und die Sperrzeit zu vermeiden oder zu verkürzen.
Nachteil 2: Kein Anspruch auf Abfindung
Wer selbst kündigt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Abfindung. Das klingt simpel, hat aber weitreichende Konsequenzen.
Wenn der Arbeitgeber kündigt – insbesondere bei betriebsbedingten Kündigungen –, entsteht in vielen Fällen zumindest die Verhandlungsbasis für eine Abfindung. Entweder durch Sozialplan, durch § 1a KSchG oder im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens.
Bei der Eigenkündigung gibt es diese Basis nicht. Der Arbeitgeber hat keinen Anreiz, eine Abfindung zu zahlen – er wird schließlich nicht verklagt und muss keine Kündigung rechtfertigen.
Die Alternative: Aufhebungsvertrag statt Eigenkündigung
In manchen Situationen lohnt es sich, anstatt selbst zu kündigen einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber auszuhandeln. Dabei wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet – oft verbunden mit einer Abfindung. Allerdings kann auch ein Aufhebungsvertrag zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen, wenn kein wichtiger Grund vorliegt.
Vor diesem Hintergrund ist anwaltliche Beratung vor der Entscheidung Gold wert: Welcher Weg – Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag oder Abwarten auf eine Arbeitgeberkündigung – ist für Ihre Situation am vorteilhaftesten?
Nachteil 3: Verlust des Kündigungsschutzrechts
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer davor, ohne soziale Rechtfertigung entlassen zu werden. Dieser Schutz ist erheblich – er zwingt Arbeitgeber, Kündigungsgründe nachzuweisen, Sozialauswahl zu treffen und Abmahnungen auszusprechen.
All das spielt bei der Eigenkündigung keine Rolle. Sie brauchen keinen Grund. Aber das bedeutet auch: Der gesetzliche Kündigungsschutz ist kein Hebel mehr für Sie. Die starke Verhandlungsposition, die ein Arbeitnehmer bei einer angreifbaren Arbeitgeberkündigung hat, entfällt vollständig.
Wer in einer festgefahrenen Situation ist und darauf wartet, dass der Arbeitgeber „endlich" kündigt – der sollte sich bewusst sein: Manchmal lohnt es sich, diese Situation auszuhalten, um die Kündigung vom Arbeitgeber zu provozieren und damit die eigene Rechtsposition zu stärken.
Nachteil 4: Mögliche Schadensersatzpflicht bei Fristverstoß
Wenn Sie kündigen, ohne die Kündigungsfrist einzuhalten – also zum Beispiel von heute auf morgen aufhören –, kann der Arbeitgeber Schadensersatz fordern. Er muss dann nachweisen, dass ihm durch Ihren überstürzten Abgang ein konkreter finanzieller Schaden entstanden ist, etwa durch teure Zeitarbeitskräfte oder entgangene Aufträge.
Das kommt in der Praxis selten vor, ist aber rechtlich möglich. Daher gilt: Immer die korrekte Kündigungsfrist einhalten – auch wenn der Abgang schmerzhaft ist.
Nachteil 5: Schwierigere Verhandlungsposition beim Arbeitszeugnis
Ein oft unterschätzter Aspekt: Wer selbst kündigt, hat zwar genauso wie bei einer Arbeitgeberkündigung Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis – aber die Verhandlungsposition ist eine andere.
Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer im Gegenzug für den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage oder im Rahmen eines Vergleichs ein besonders gutes Zeugnis aushandeln. Bei der Eigenkündigung fehlt dieser Hebel. Das Zeugnis muss wahrheitsgemäß sein – aber der Arbeitgeber hat keinen besonderen Anreiz, es besonders wohlwollend zu formulieren.
Fazit: Fordern Sie das Zeugnis aktiv an, prüfen Sie es sorgfältig, und scheuen Sie sich nicht, Korrekturen zu verlangen – notfalls mit anwaltlicher Unterstützung.
Nachteil 6: Krankenversicherung – die Lücke im Schutz
Wer aus einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis ausscheidet, verliert automatisch die beitragsfreie Familienversicherung oder die günstige Pflichtversicherung über den Arbeitgeber. Ab dem ersten Tag nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses müssen Sie sich selbst versichern.
Möglichkeiten sind:
Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (oft teurer als die Pflichtversicherung, da Mindestbeiträge gelten)
Privatkrankenversicherung (je nach Situation)
Wenn Sie sich bei der Agentur für Arbeit melden, übernimmt diese bei laufendem Arbeitslosengeldbezug die Krankenversicherung
Wichtig: Melden Sie sich spätestens drei Monate nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung – sonst riskieren Sie rückwirkende Beiträge.
Nachteil 7: Lücke im Lebenslauf
Kein rechtlicher, aber ein praktischer Aspekt: Wer kündigt, ohne sofort einen neuen Job zu haben, produziert eine Lücke im Lebenslauf. In manchen Branchen ist das unproblematisch, in anderen wird es kritisch beäugt.
Wenn Sie keine Anschlussbeschäftigung haben, sollten Sie die Zeit zwischen den Jobs aktiv gestalten: Weiterbildungen, Projekte, Freiwilligenarbeit – alles, was zeigt, dass die Zeit sinnvoll genutzt wurde, stärkt Ihre Position im nächsten Bewerbungsgespräch.
Wann ist die Eigenkündigung trotzdem die richtige Entscheidung?
Bei all diesen Nachteilen: Es gibt Situationen, in denen die Eigenkündigung trotzdem – oder gerade deshalb – der richtige Schritt ist.
Neuer Job bereits in der Tasche: Dann entfällt die Sperrzeit, und viele Nachteile sind irrelevant.
Gesundheitliche Belastung: Wenn die Arbeitssituation Ihre Gesundheit ernsthaft gefährdet, kann weitermachen teurer sein als kündigen.
Unzumutbare Arbeitsbedingungen: Mobbing, Diskriminierung, schwerwiegende Vertragsverletzungen durch den Arbeitgeber – hier können Sie mit anwaltlicher Unterstützung die Sperrzeit abwenden.
Bessere Perspektive: Manchmal ist ein Neustart mehr wert als jede Abfindung.
Die entscheidende Frage ist nicht: „Soll ich kündigen?" – sondern: „Wie kündige ich so, dass ich möglichst wenig verliere?"
Die smarte Alternative: Lassen Sie sich beraten, bevor Sie handeln
Viele Arbeitnehmer kündigen impulsiv – und erkennen erst danach, welche Möglichkeiten sie gehabt hätten. Ein Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht dauert oft nur eine Stunde und kann:
klären, ob ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung möglich ist
helfen, die Sperrzeit rechtlich zu vermeiden
prüfen, ob der Arbeitgeber möglicherweise selbst Anlass zur Kündigung gegeben hat
sicherstellen, dass Sie alle offenen Ansprüche (Urlaub, Überstunden, Zeugnis) geltend machen
Übersicht: Eigenkündigung vs. Arbeitgeberkündigung
Eigenkündigung | Arbeitgeberkündigung | |
Sperrzeit Arbeitslosengeld | In der Regel 12 Wochen | Keine Sperrzeit |
Abfindungsanspruch | Kein gesetzlicher Anspruch | Verhandlungsbasis vorhanden |
Kündigungsschutzklage | Nicht möglich | Möglich (3-Wochen-Frist) |
Schadensersatzrisiko | Bei Fristverstoß möglich | Nein |
Arbeitszeugnis | Anspruch besteht | Anspruch besteht |
Verhandlungsposition | Schwächer | Stärker |
Fazit: Informiert entscheiden – nicht impulsiv handeln
Die Eigenkündigung hat reale Nachteile, die über den Jobverlust hinausgehen: Sperrzeit, kein Abfindungsanspruch, schwächere Verhandlungsposition. Wer diese Nachteile kennt, kann gegensteuern – durch Vorbereitung, Verhandlung und im Zweifel durch anwaltliche Begleitung.
Die Kanzlei Elsner in Hagen berät Sie vertraulich und pragmatisch: Welcher Weg aus dem Arbeitsverhältnis passt zu Ihrer Situation – und wie schützen Sie dabei Ihre Interessen?
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen rechtlichen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihre konkrete Situation empfehlen wir ein persönliches Gespräch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.




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