EU AI Act: Was Unternehmer ab dem 2. August 2026 wissen und beachten müssen
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Von der Kanzlei Elsner | Aktuell | Unternehmensrecht und Compliance

Ein Gesetz, das fast jedes Unternehmen betrifft – ob Sie es wissen oder nicht
ChatGPT für die Angebotserstellung, Copilot für die E-Mails, KI-Tools für Social-Media-Texte, automatisierte Chatbots auf der Website – Künstliche Intelligenz ist längst im Unternehmensalltag angekommen. Auch in kleinen und mittelständischen Betrieben im Ruhrgebiet und in NRW.
Was die wenigsten Unternehmer dabei wissen: Seit dem 1. August 2024 gilt in der gesamten EU das weltweit erste umfassende Gesetz für Künstliche Intelligenz – der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689). Und am 2. August 2026 tritt die nächste und für die Praxis besonders relevante Stufe in Kraft: die Transparenzpflichten nach Artikel 50.
Das bedeutet: Wer im Unternehmen KI einsetzt – egal ob als Softwareanbieter oder als gewöhnlicher Nutzer – hat ab sofort konkrete gesetzliche Pflichten zu erfüllen. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
Dieser Beitrag erklärt Unternehmern in verständlicher Sprache, was der EU AI Act ist, was ab August 2026 konkret gilt – und was Sie jetzt tun müssen.
Was ist der EU AI Act?
Der EU AI Act ist das erste verbindliche KI-Gesetz weltweit. Er gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten – also auch in Deutschland – ohne dass es eines nationalen Umsetzungsgesetzes bedarf. Sein Kernprinzip: ein risikobasierter Ansatz.
Nicht jede KI-Anwendung wird gleich streng reguliert. Stattdessen unterscheidet das Gesetz vier Risikoklassen:
Risikoklasse | Beispiele | Konsequenz |
Verbotene KI | Social Scoring, manipulative Systeme | Vollständiges Verbot seit Februar 2025 |
Hochrisiko-KI | KI in Bewerbungsverfahren, Kreditvergabe, medizinische Diagnostik | Strenge Pflichten, Konformitätsbewertung |
Transparenzpflichtige KI | Chatbots, KI-generierte Inhalte, Deepfakes | Kennzeichnung + Offenlegung |
Minimales Risiko | KI-Spamfilter, einfache Empfehlungsalgorithmen | Keine besonderen Pflichten |
Für die meisten Unternehmen ist vor allem die dritte Kategorie relevant – denn sie betrifft nahezu jeden, der KI-Tools im Alltag nutzt und die Ergebnisse nach außen kommuniziert.

Was gilt ab dem 2. August 2026 konkret?
Die Transparenzpflichten nach Artikel 50
Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen bei bestimmten KI-Anwendungen klar und erkennbar auf den KI-Einsatz hinweisen. Das betrifft drei konkrete Bereiche:
1. Chatbots und KI-gestützte Kommunikationssysteme Wenn Ihr Unternehmen einen Chatbot einsetzt, der mit Kunden kommuniziert, muss dieser für den Nutzer erkennbar als KI gekennzeichnet sein. Ein Mensch, der mit Ihrem System interagiert, muss wissen, dass er nicht mit einem echten Menschen spricht – sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist.
2. KI-generierte Bild-, Audio- und Videoinhalte (Deepfakes) Wenn Sie KI-generierte Bilder, Videos oder Audioinhalte erstellen oder veröffentlichen, die für echt gehalten werden könnten, müssen diese klar als KI-erzeugt gekennzeichnet werden. Das gilt insbesondere bei Inhalten mit öffentlichem Interesse – etwa Nachrichtenartige Pressemitteilungen, Produktvideos oder politisch relevante Inhalte.
3. KI-generierte Texte zu Themen öffentlichen Interesses Wenn Mitarbeiter KI-generierte Texte zu gesellschaftlich relevanten Themen extern veröffentlichen – zum Beispiel Nachhaltigkeitsberichte, FAQ-Seiten, Pressemitteilungen – greift die Kennzeichnungspflicht ebenfalls.
Wichtige Ausnahme: KI-generierte Texte müssen bei Veröffentlichung nicht gekennzeichnet werden, wenn eine qualifizierte menschliche Redaktionsprüfung und Freigabe stattgefunden hat. Wer also KI-Texte vor Veröffentlichung menschlich prüft, inhaltlich bearbeitet und freigibt, ist in der Regel auf der sicheren Seite.
Die KI-Kompetenspflicht nach Artikel 4 – gilt schon seit Februar 2025
Weniger bekannt, aber bereits seit dem 2. Februar 2025 in Kraft: Artikel 4 des AI Act verpflichtet alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu, Maßnahmen zu ergreifen, die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden zu fördern. Wer in seinem Unternehmen KI-Tools einsetzt, muss also sicherstellen, dass die betreffenden Personen wissen, wie diese Tools funktionieren, was sie können – und was nicht.
Das bedeutet in der Praxis: Schulungen, interne Richtlinien, dokumentierte Einweisungen. Nichts Überwältigendes – aber etwas, das schriftlich festgehalten sein sollte.
Wer ist betroffen – Anbieter oder Betreiber?
Der AI Act unterscheidet zwei zentrale Rollen:
Anbieter sind Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln und auf den Markt bringen – also z. B. Softwareunternehmen, die eigene KI-Tools programmieren und verkaufen.
Betreiber sind Unternehmen, die fremde KI-Systeme einsetzen – also z. B. ein Handwerksbetrieb, der ChatGPT für Angebote nutzt, eine Kanzlei, die KI für Recherchen einsetzt, oder ein Einzelhändler mit KI-gestütztem Onlineshop.
Die wichtigste Botschaft für den Mittelstand: Die meisten Unternehmen gelten als Betreiber – und auch Betreiber haben Pflichten. Die gute Nachricht: Diese sind deutlich weniger umfangreich als die Pflichten der Anbieter. Die schlechte Nachricht: Sie gelten trotzdem – und sie gelten jetzt.
Was bedeutet das für typische Unternehmen in der Praxis?
Handwerk, Handel, Gastronomie
Wer KI nur intern einsetzt – z. B. für interne Texte, Kalkulationen oder E-Mail-Entwürfe, die nicht veröffentlicht werden – hat in der Regel keine unmittelbare Kennzeichnungspflicht. Die KI-Kompetenznachweispflicht gilt jedoch auch hier: Mitarbeiter, die KI-Tools nutzen, sollten entsprechend eingewiesen und das dokumentiert sein.
Dienstleistungsunternehmen mit Kundenkommunikation
Wer einen Chatbot auf der Website betreibt oder KI-generierte Texte auf der Website, in Newslettern oder auf Social Media veröffentlicht, muss diese Inhalte klar kennzeichnen – es sei denn, sie wurden menschlich redigiert und freigegeben.
Marketing- und Kommunikationsagenturen
Besonders betroffen: KI-generierte Bilder, Videos und Werbetexte. Hier ist die Kennzeichnungspflicht klar und direkt. Ein Hinweis „Diese Inhalte wurden mithilfe von KI erstellt" ist das Minimum.
HR und Personalverwaltung
Wer KI-gestützte Tools bei der Personalauswahl oder Bewerberbewertung einsetzt, bewegt sich möglicherweise im Bereich der Hochrisiko-KI – mit deutlich strengeren Pflichten, die ab Dezember 2027 vollständig greifen. Wer solche Systeme nutzt, sollte sich frühzeitig beraten lassen.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
Der EU AI Act orientiert sich beim Sanktionsrahmen an der DSGVO – und der war bekanntlich kein zahnloser Tiger. Die Bußgeldstruktur sieht drei Stufen vor:
Verstoß | Maximales Bußgeld |
Verstöße gegen verbotene KI-Praktiken (Art. 5) | Bis zu 35 Mio. € oder 7 % des Jahresumsatzes |
Verstöße gegen Kernpflichten inkl. Transparenz (Art. 50) | Bis zu 15 Mio. € oder 3 % des Jahresumsatzes |
Falsche oder irreführende Angaben gegenüber Behörden | Bis zu 7,5 Mio. € oder 1 % des Jahresumsatzes |
Für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Start-ups sieht das Gesetz ausdrücklich vor, dass bei der Bußgeldbemessung ihre wirtschaftliche Situation berücksichtigt wird. Die Praxis aus DSGVO-Verfahren zeigt: Der Median liegt deutlich unter dem Höchstbetrag – aber Verfahren können auch für KMU empfindlich teuer werden, insbesondere wenn Wiederholungsfälle vorliegen.
Neu und wichtig: Der Bundestag hat im Juni 2026 das KI-Durchführungsgesetz beschlossen. Die Bundesnetzagentur wird zentrale Marktüberwachungsbehörde – mit der Befugnis, Bußgelder ohne vorherige Abmahnung zu verhängen, und einer öffentlichen Beschwerdestelle für gemeldete Verstöße.
Was Unternehmer jetzt konkret tun sollten – eine Checkliste
Schritt 1: KI-Inventar erstellen Welche KI-Tools werden in Ihrem Unternehmen eingesetzt? Von wem, für welche Zwecke, und werden Ergebnisse nach außen kommuniziert? Machen Sie sich einen Überblick – schriftlich.
Schritt 2: Rollen klären Für welche dieser Tools sind Sie Betreiber? Gibt es Tools, bei denen Sie möglicherweise als Anbieter gelten (z. B. eigene Software mit KI-Funktionen)?
Schritt 3: Kennzeichnung einrichten Chatbot auf der Website? Hinweis ergänzen. KI-generierte Bilder oder Videos? Kennzeichnung einbauen. KI-Texte auf der Website? Entweder kennzeichnen oder menschliche Redaktionsfreigabe sicherstellen und dokumentieren.
Schritt 4: Mitarbeiter einweisen und dokumentieren Artikel 4 gilt bereits seit Februar 2025. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI-Tools und halten Sie das schriftlich fest – auch eine kurze interne Richtlinie reicht.
Schritt 5: Rechtliche Beratung bei Unsicherheiten Gerade bei HR-Software, medizinischen Anwendungen oder komplexen Kundeninteraktionssystemen sollten Sie prüfen, ob Ihre Tools als Hochrisiko-KI einzustufen sind. Das ist eine Rechtsfrage – und sollte anwaltlich bewertet werden.
Was kommt nach August 2026?
Der August 2026 ist wichtig – aber nicht das Ende. Der AI Act entfaltet seine volle Wirkung schrittweise:
Dezember 2026: Übergangsfrist für bestehende Systeme endet – alle ab August 2026 geltenden Pflichten müssen auch für bereits vorhandene Systeme umgesetzt sein.
Dezember 2027: Der Großteil der Hochrisiko-Regelungen wird wirksam, insbesondere für KI in Personalentscheidungen, Kreditvergabe und weiteren sensiblen Bereichen.
August 2028: Letzte Stufe – Hochrisiko-KI aus sektoralen Harmonisierungsvorschriften wird vollständig erfasst.
Wer jetzt die Grundlagen schafft – Inventar, Kennzeichnung, Schulungen – ist für die kommenden Stufen gut vorbereitet.
Fazit: Kein Grund zur Panik – aber Grund zum Handeln
Der EU AI Act ist kein bürokratisches Monster, das KMU in den Ruin treibt. Wer KI sinnvoll und transparent einsetzt, wie er es als seriöser Unternehmer ohnehin täte, hat wenig zu befürchten. Aber: Die Pflichten gelten, die Aufsichtsbehörde steht bereit, und „das wusste ich nicht" ist keine Verteidigung.
Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Ihr Unternehmen auf den Stand zu bringen, den das Gesetz verlangt. Es ist weniger Aufwand, als viele befürchten – aber es muss getan werden.
Die Kanzlei Elsner in Hagen begleitet Unternehmer im Ruhrgebiet und in ganz NRW bei rechtlichen Fragen rund um neue gesetzliche Anforderungen – von der ersten Einschätzung bis zur rechtssicheren Umsetzung.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen rechtlichen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Da sich die regulatorische Lage weiterentwickelt, empfehlen wir bei konkreten Fragen ein persönliches Beratungsgespräch.




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