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Dieselskandal - Wie werde ich meinen Diesel los?

In meinem Beitrag Abgasskandal II - Nur VW? hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass nicht nur Fahrzeuge des VW-Konzerns betroffen sind. Um den "Diesel" überhaupt los werden zu können, kommen insbesondere zwei Möglichkeiten in Betracht:


1.) Rückgabe des Fahrzeugs wegen illegaler Abschaltsoftware


Diese Möglichkeit dürfte derzeit aufgrund der medialen Berichterstattung den meisten bekannt sein. Hierüber verhält sich insbesondere die Musterfeststellungsklage, in der u.a. festgestellt werden soll, ob dem VW-Konzern Vorsatz nachgewiesen werden kann.


2.) Widerruf des Autokredites


Beinahe 50 % aller PKW sind finanziert. Was die meisten Verbraucher unterschätzen, ist, dass die jeweiligen Banken im Rahmen der Finanzierungsverträge nicht selten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben.


Genau diese Möglichkeit möchte ich hier näher beleuchten.


Entscheidend ist also die im Finanzierungsvertrag enthaltene Widerrufsbelehrung. Entspricht diese nicht den gesetzlichen Voraussetzungen, so kann der Vertrag widerrufen werden und zwar unabhängig von etwaigen Fristen. Dies wird gerne als ewiges Widerrufsrecht und als sog. Widerrufsjoker bezeichnet.


Der Vorteil ist nun, dass eine Rückabwicklung des gesamten Autokaufs stattfinden muss. Das betrifft sowohl die Finanzierung als auch den Kaufvertrag über das Auto.


Hierdurch können Sie - und das ist der springende Punkt - das gebrauchte Fahrzeug an die Bank zurückgeben und erhalten dafür Anzahlung und Raten zurück.


Es verbleibt natürlich dabei, dass die Finanzierungszinsen der Bank zustehen. Bei Verträgen vor dem 13.06.2014 muss zudem ggf. Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer gezahlt werden.


Die Widerrufsmöglichkeit besteht für Autokredite ab dem 10.06.2010.


Halten wir also fest:


Der Widerruf der Autofinanzierung stellt derzeit noch die einfachere Variante dar, um sich von seinem Dieselfahrzeug zu trennen, soweit man hier die Alternative der Klage gegen die Autohersteller oder auch Händler gegenüberstellt. Natürlich ist der Widerruf auch für "Benziner" möglich. Vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung habe ich das Thema aber auf Dieselfahrzeuge zugeschnitten.


Gerne können Sie uns Ihre Dokumente zukommen lassen. Die Erstberatung ist diesbezüglich bei uns kostenlos.



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