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Gaskrise: Enorme Nachzahlungen von Nebenkosten drohen- Kündigung möglich bei Nichtzahlung?

Gaskrise: Enorme Nachzahlungen von Nebenkosten drohen- Kündigung möglich bei Nichtzahlung?



Was passiert, wenn Mieter nicht zahlen ?

Nach einem Teil der Rechtsprechung kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter mit einer Nebenkostennachforderung in Höhe von 2 Monatsmieten länger als einen Monat in Rückstand ist. Hintergrund ist, dass z.B. das Landgericht Berlin mit Urteil vom 20.02.2015 (Az. 63 S 202/14) Nebenkostennachzahlungen als Teil der Miete angesehen hat; Nebenkostennachzahlungen seien daher gleichgesetzt mit Mietzahlungen.

Die wohl herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung geht davon aus, dass Nachzahlungen von Betriebskosten aufgrund von Abrechnungen nicht unter den Begriff „Miete“ fallen. Danach ist eine fristlose Kündigung nicht möglich.



Aber Achtung!

Daneben kann bei Nichtzahlung einer begründeten Nebenkostennachforderung in Höhe eines Betrages von mehr als einer Monatsmiete für einen Zeitraum über einen Monat eine erhebliche Pflichtverletzung des Mieters darstellen, die den Vermieter auch zur ordentlichen, d. h. zur Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen berechtigt.

Zwar setzt dies auch ein Verschulden des Mieters am Zahlungsrückstand voraus, aber dies bedeutet, dass eine Kündigung des Mietverhältnisses durchaus möglich sein kann.



Fazit: Nach derzeitiger Lage besteht die akute Gefahr, dass viele Mieter die drohenden Nachzahlungen im Rahmen der Nebenkostenabrechnung nicht leisten werden können. Es wird daher darauf ankommen, inwieweit die Vermieter bereit sind, den Mietern durch z.B. Ratenzahlungsvereinbarungen entgegenzukommen. Andernfalls droht eine Kündigungswelle.


Unser Statement: Der Gesetzgeber muss hier dringend handeln. Ähnlich wie im Jahre 2020 sollte umgehend ein zusätzlicher Kündigungsschutz für Mieter beschlossen werden. Zur damaligen Zeit wurde Mietern, die von der Corona-Krise stark betroffen gewesen sind, insoweit Kündigungsschutz gewährt, dass der Vermieter aufgrund von fälligen und nicht fristgerechten Mietzahlungen den Mietern für einen gewissen Zeitraum nicht kündigen konnte, sog. Kündigungsmoratorium.

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