Worum geht es?
Es geht immer mehr um fehlerhafte Rechnungen, natürlich angesichts der Lage um auch
Preiserhöhungen, Kündigungen, höhere Abschlagszahlungen sowie unseriöse Anrufe wegen
Anbieterwechsel.
Was kann ich bei zu hoher und fehlerhafter Stromrechnung / Gasrechnung tun?
Dass die Strom- oder Gasabrechnung so hoch ist, kann verschiedene Ursachen haben. Es sind auch Fehler denkbar. Zunächst sollte daher die Jahresabrechnung auf nachfolgende Punkte überprüft werden:
1.) Liegen offenkundige Fehler vor?
Hier geht es z.B. um Rechenfehler, eine falsche Abnahmestelle oder auch um fehlerhafte
Zählerstände. Also um solche Fehler, die bereits von außen betrachtet für jedermann klar sind. Trifft einer dieser Fehler zu, kann der Abrechnung widersprochen werden und man kann z.B. Nachzahlungen zurückbehalten.
Beachte:
Der Widerspruch muss den Fehler genau bezeichnen, damit deutlich wird, was angegriffen
werden soll. Korrigiert der Anbieter den Fehler, kann dieser wieder seine Forderungen verlangen.
2.) Verbrauchserfassung: Doppelter Verbrauch als im Vorjahr?
Bei doppelt so hohem Verbrauch als im vorherigen Abrechnungszeitraum kann wiederum ein
gesetzliches Widerspruchsrecht bestehen und man kann z.B. Nachzahlungen zurückbehalten.
Beachte:
Der Mehrverbrauch darf nicht wissentlich hervorgerufen worden sein und man muss
zeitgleich eine Befundprüfung beantragen. Durch die Befundprüfung wird der Zähler überprüft. Liegen keine Fehler vor, ist die Rechnung zu bezahlen.
3.) Wann muss ich eine Unterbrechung der Versorgung befürchten?
Eine Unterbrechung der Versorgung mit Strom oder Gas droht, wenn z.B. ein Zahlungsrückstand von mehr als 100,00 € besteht. Damit der Versorger aber überhaupt die Versorgung abstellen darf, muss er zunächst eine Mahnung an den Kunden verschicken, die nachweisbar zugegangen ist und in der deutlich auf die drohende Versorgungsunterbrechung hingewiesen wird. Erst weitere vier Wochen nach Zugang der Mahnung darf dann z.B. der Strom abgestellt werden.
Beachte:
Der Tag der Unterbrechung muss auch noch einmal drei Tage zuvor schriftlich
bekanntgegeben werden. Die 100,00 €-Grenze gilt nur für berechtigte Forderungen. Von daher ist bei bestrittenen Forderungen unbedingt der Widerspruch zu erheben.
4.) Was ist, wenn ich die Rechnung aus finanziellen Gründen nicht zahlen kann?
Wenn die offene Rechnung nicht unverhältnismäßig hoch ist und die Zahlungsunfähigkeit nur vorübergehend ist, besteht die Möglichkeit, die Versorgungsunterbrechung noch zu verhindern. Wenn absehbar ist, dass man die offenen Beträge zeitnah bezahlen kann, darf der Versorger die Versorgung ebenfalls nicht unterbrechen. Dann wäre die Versorgungsunterbrechung unverhältnismäßig.
Unser Tipp: Wenn ihr Fehler in eurer Strom- oder Gasrechnung findet, legt Widerspruch ein. Wenn ihr finanzielle Probleme habt, sucht den Weg zum Versorger. Reden ist in diesem Falle Gold!
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