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Zu schnell gefahren? Geblitzt, was nun?


Kaum ein Szenario ist für einen Autofahrer ärgerlicher, wenn es bei der Fahrt auf einmal aufblitzt; und zwar wetterunabhängig. Die klassische Geschwindigkeitsüberschreitung lässt grüßen.


Der erste Gedanke dürfte bei jedem gleich sein: "Hoffentlich war ich nicht allzu schnell ..."


Kaum ein Autofahrer dürfte zuerst daran denken, ob die Messung tatsächlich auch korrekt gewesen ist. Dies dürfte dem (nachvollziehbarem) Irrglauben geschuldet sein, dass "man gegen Blitzerfotos nichts machen kann".


Diese Einschätzung ist jedoch falsch. Die tägliche Praxis zeigt, dass sehr wohl Geschwindigkeitsmessungen und damit einhergehend die entsprechenden Bußgeldbescheide angegriffen werden können.


Heißt, nur weil es blitzt, muss es nicht unbedingt auch donnern!


Ob tatsächlich jeder zweite Bußgeldbescheid fehlerhaft ist - wie einige Rechtsdienstleister auf diesem Gebiet es propagieren - möchte ich dahingestellt lassen.


Fakt ist aber, dass man es nicht einfach hinnehmen sollte, wenn man wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurde.


Folgende Fehler könnten vorliegen:

  • Blitzerfoto ist unscharf

  • Messgerät ist nicht geeicht

  • Messbeamten sind nicht geschult

  • Messung wurde nicht gemäß der Bedienungsanleitung durchgeführt

Es gibt einen ganzen Katalog, anhand dessen die Überprüfung erfolgen kann. Daher handelt es sich hierbei nur um einen Ausschnitt. Stets ist der Einzelfall entscheidend.


Wir empfehlen allerdings, nur die Messung anzugreifen, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  1. Es drohen Punkte und/oder ein Fahrverbot

  2. Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung

Sicherlich kann man auch Bußgeldbescheide bei reinen "Geldstrafen" angreifen, wir halten dies aber aus wirtschaftlichen Gründen für unzweckmäßig, selbst für den Fall, dass man eine Rechtsschutzversicherung besitzt.


Möchte man tatsächlich bei einer Geldbuße von z.B. 50,00 € seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen? Hiermit sollte man tatsächlich sparsam umgehen.


Bei Fragen zu Bußgeldbescheiden bieten wir eine kostenlose Ersteinschätzung.


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