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Oliver Pocher - Statement nach Ohrfeige

Wir hatten bereits in einem unserer letzten blogs davon berichtet, was dem Comedian und Rapper Fat Comedy aufgrund der Ohrfeige gegen Oliver Pocher strafrechtlich drohen kann. In einem Nebensatz hatten wir auch darauf hingewiesen, dass Schmerzensgeldansprüche drohen könnten.

Nunmehr hatte sich Oliver Pocher vor kurzem zu dem Vorfall geäußert.



Was hat Oliver Pocher berichtet?

Oliver Pocher hatte in seinem statement u.a. von "irreparablen Schäden" gesprochen. Er sei zwar in Behandlung, könne aber gewisse Frequenzbereiche seit der Ohrfeige weiterhin nicht hören.


Was droht dem Rapper Fat Comedy deswegen an Schmerzensgeldansprüchen?

Sollte sich herausstellen, dass Oliver Pocher irreparable Schäden drohen und verbleiben, so wirkt sich dies erheblich auf ein mögliches Schmerzensgeld aus. Im deutschen Recht gibt es hierzu - wie irrtümlich angenommen- keine Schmerzensgeld-Tabellen, aus denen konkrete Beträge entnommen werden können. Die existierenden „Schmerzensgeld-Tabellen“ beinhalten lediglich Gerichtsurteile, anhand derer man versucht, den eigenen Fall dort miteinander zu vergleichen, um so die Höhe des Schmerzensgeldes zu bemessen. Letztlich ist dies jedoch stets vom Einzelfall abhängig. Es gibt daher keine pauschale Bemessung.

Da Oliver Pocher darüber gesprochen hat, dass er einen Hörschaden erlitten hat, kommt es entscheidend darauf an, ob mit Spätfolgen zu rechnen ist. Es gab insoweit eine ansatzweise vergleichbare Entscheidung vom Oberlandesgericht München. In diesem Fall hatte das Opfer eine Ohrfeige auf das linke Ohr erhalten und es kam zu traumatischen dauerhaft verbleibenden Schäden.

Da der Kläger zum Zeitpunkt der Entscheidung weiterhin unter Beschwerden litt, hielt das dortige Gericht ein Schmerzensgeld i.H.v. 4.000,- € für angemessen.

Ob dies allerdings wirklich mit diesem Fall vergleichbar ist, darf bezweifelt werden. Auch die Tatsituation müsste hier berücksichtigt werden, da die Ohrfeige vor laufender Kamera, in der Öffentlichkeit und unter erheblicher medialer Präsenz stattgefunden hat.


Drohen weitere Ansprüche?

Daneben sind weitere Ansprüche denkbar. Neben Behandlungskosten wird ggf. die Frage aufgeworfen, ob Oliver Pocher durch die Ohrfeige gehindert wurde, seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen.

Stichwort Verdienstausfall! Sollte dies der Fall sein, so werden die drohenden Ansprüche jenseits von dem oben benannten Betrag liegen, der vor dem Oberlandesgericht München verhandelt wurde.

Auf jeden Fall kann bereits jetzt festgehalten werden, dass auf Fat Comedy erhebliche Zahlungsansprüche zukommen können.

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