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Neues vom Dieselskandal - Was geht bei Mercedes?


Stellt man diese Frage dem Landgericht Saarbrücken, dann fällt die Antwort nicht zugunsten des Stuttgarter Autoherstellers aus.


Mit Urteil vom 09.04.2021, Az.: 12 O 320/19, entschied das Landgericht Saarbrücken gegen die Daimler AG in Sachen "Dieselskandal".


Worum ging es?


Der Kläger hatte als Verbraucher im Jahre 2014 bei der Mercedes-Benz-Niederlassung in Saarbrücken einen Mercedes GLK 220 CDI erworben. Der Kläger war der Auffassung, dass in dem Fahrzeug eine "unzulässige Abschalteinrichtung" verbaut sei und er hierdurch in vorsätzlich sittenwidriger Weise geschädigt wurde. Aufgrund dessen erklärte er den Rücktritt und forderte zur Rückabwicklung auf. Dies wurde von der Daimler AG abgelehnt, sodass es zu dem Rechtstreit vor dem Landgericht Saarbrücken kam.


Wie urteilte das Gericht?


Das Landgericht kam in seinem Urteil zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine "unzulässige Abschalteinrichtung" verbaut wurde, die den Kläger zur Rückabwicklung berechtigte.


Die Begründung des Urteils stützt sich insbesondere auf zwei amtliche Auskünfte des Kraftfahrt-Bundesamtes. Das Kraftfahrt-Bundesamt kam zu der Einschätzung, dass in dem Fahrzeugtyp eine Steuerung eingebaut ist, mit der die Temperatur im Kühlmittelkreislauf so geregelt wird, dass der „tatsächliche Emissionsausstoß im Realbetrieb in unzulässiger Weise verschleiert“ wird. Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete daraufhin verbindlich den Rückruf an.


Da nach Auffassung des Gerichts die Daimler AG die Notwendigkeit der Abschalteinrichtung nicht aufgezeigt habe, kam es zur Verurteilung.


Was bedeutet das Urteil?


Das Urteil ist erstmal für sich betrachtet kein Meilenstein. Noch kann die Daimler AG gegen das Urteil Berufung einlegen. Entscheidend wird daher sein, zu welcher Auffassung das Oberlandesgericht (OLG) gelangt. Erst dann wird man von einer gewissen Tragweite der Entscheidung sprechen können.


Man muss auch ehrlicherweise dazu sagen, dass eine Abschalteinrichtung als solche nicht stets illegal ist. Wenn man sich durch den Dschungel der europarechtlichen Regelungen durchgekämpft hat, wird man auf Regelungen stoßen, die eine Abschalteinrichtung rechtfertigen können. Diese Rechtfertigung hat nach Auffassung des Landgerichts die Daimler AG nicht nachgewiesen. Auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird man dieses Ergebnis begründen können, soweit es darum geht, ob hierdurch ein Mangel vorliegt. Außerhalb kaufvertraglicher Regelungen ist entscheidend, ob man der Daimler AG eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung nachweisen kann.


Persönlicher Hinweis: Sicherlich erhaltet ihr auch über die "social-media-Kanäle" ständig Werbung von u.a. Kanzleien, wonach es sich teilweise so anhört, als ob es keinerlei Risiko geben würde. Teilweise wird auch mit Zahlen geworben, die meiner Meinung nach sehr "reißerisch" klingen. Selbstverständlich gibt es ein Risiko. Man muss sich schwer davor hüten, aufgrund von Einzelentscheidungen etwaiger Landgerichte darauf zu schließen, dass hierdurch kein Kostenrisiko mehr bestehe, da ja ein Gericht darüber entschieden habe. Es sind Einzelfallentscheidungen. Es wäre daher sogar möglich, dass bei gleicher Sachlage das Landgericht anders entscheidet, wenn z.B. die Kammer mit anderen Richter*innen anders besetzt wäre.


Unser Rat: Derzeit führen wir mehrere Verfahren vor dem OLG Hamm und vor dem OLG Stuttgart gegen die Daimler AG. Wir betreuen daher natürlich auch Fälle im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Da es meist um sehr hohe Streitwerte, also die jeweiligen Kaufpreise, geht, sind die entsprechenden Gerichts- und Anwaltskosten nicht zu unterschätzen. Daher sollte man derartige Verfahren nur dann führen, wenn das Risiko abgesichert ist. Entweder kann dies durch Rechtsschutzversicherungen oder ggf. auch durch Prozessfinanzierer geschehen. Tut euch daher selbst einen Gefallen und fragt vorher bei eurer Rechtsschutzversicherung nach, ob diese ein solches Verfahren überhaupt abdeckt. Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, so gäbe es dann unter Umständen noch den Weg über einen Prozessfinanzierer.

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