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Kündigung "wegen Corona" - Wie verhalte ich mich? Was droht?

Aktualisiert: 18. März 2022


Mit dem quasi dritten Shutdown, der uns droht, wird die Gefahr trotz vermeintlicher Wirtschaftshilfen und der Möglichkeit von Kurzarbeit immer größer, dass viele Unternehmen betriebswirtschaftlich handeln werden.


Heißt übersetzt: Kosten sparen durch Personalreduzierung - wiederum übersetzt: Es

drohen betriebsbedingte Kündigungen!


Nicht immer muss dies auch zulässig sein. Solltet ihr daher eine Kündigung wegen Corona erhalten, so solltet ihr dies nicht einfach akzeptieren, sondern umgehend handeln.


Wie sollte ich mich verhalten?


Aufgrund der Komplexität sollte schnellstmöglich anwaltliche Hilfe aufgesucht werden. Viele Kanzleien bieten dazu eine kostenlose Ersteinschätzung an, sodass es keinen Grund gibt, nicht zu reagieren. By the way, wir bieten natürlich auch eine solche an...


Warum soll ich zum Anwalt gehen? Was bringt mir das?


Da es sich bei einer Kündigung wegen Corona letztlich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt, wird der Anwalt überprüfen, ob hierfür überhaupt die Voraussetzungen vorliegen. Es müssen daher für eine Kündigung sämtliche allgemeinen wie besonderen Voraussetzungen erfüllt sein. Sollte daher z.B. das Kündigungsschutzgesetz Anwendung finden (mehr als 10 Mitarbeiter), so muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Damit ist u.a. gemeint, dass der Arbeitsplatz auch tatsächlich dauerhaft wegfällt und nicht nur vorübergehend. Ist z.B. Kurzarbeit angeordnet, würde dies bereits zu einem Widerspruch führen und macht die Kündigung unter Umständen angreifbar. Die Kündigung muss das letzte Mittel des Arbeitgebers sein. Es dürfen daher keine weniger einschneidenden Möglichkeiten wie z.B. Überstundenabbau oder Versetzung bestehen. Das Vorbenannte stellt lediglich einen kleinen Auszug aus den zu prüfenden Positionen dar. Hierzu existiert ein ganzer Katalog, der geprüft werden muss bis einschließlich der korrekten Sozialauswahl.


Warum schnell handeln, was droht ansonsten?


Um gegen die Kündigung vorzugehen, gibt es letztlich nur den Weg über das Arbeitsgericht. Man hat allerdings nur 3 Wochen Zeit ab Zugang der Kündigung. Solltet ihr daher diese Frist schuldhaft versäumen, dann ist der "Drops gelutscht". Die Kündigung wird als wirksam behandelt und mein Blog hat leider seinen Zweck nicht erfüllt.


Fazit: Erhaltet ihr eine Kündigung, ab zum Anwalt. Und zwar schnellstmöglich!


Ganz wichtig: Ein Kündigungsschutzverfahren kann recht teuer werden. Der größte Anteil stellen mit Abstand die eigenen Anwaltskosten dar. Auch wenn man gewinnt, sind diese von euch selbst zu tragen. Solltet ihr daher über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, so solltet ihr das unbedingt im Hinterkopf behalten. Wenn ihr eine besitzt und denkt, ihr seid abgesichert, klärt dies unbedingt nochmals mit eurer Rechtsschutzversicherung, ob der Zusatzbaustein Arbeitsrecht auch tatsächlich enthalten ist. Andernfalls droht eine böse Überraschung.

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