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Kreditwiderruf: Wer setzt sich durch- BGH oder EuGH? Welche Vorteile hat ein Widerruf?

Aktualisiert: 21. März 2021

Ich einem meiner letzten Beiträge hatten wir das bahnbrechende Urteil des EuGH vorgestellt und auch auf die Vorteile des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages hingewiesen. Soweit die Theorie. Die abschließend spannende Frage wird sein, ob die deutsche Gerichtsbarkeit dem Urteil des EuGH folgen wird. Auf den ersten Blick erscheint dieser Gedanke befremdlich, da der EuGH für Fragen des EU-Rechts die höchste Instanz ist.


Welche Schwierigkeiten könnten bestehen?


In erster Linie muss zunächst berücksichtigt werden, dass es vorliegend um die Auslegung von EU-Recht geht; präziser, es geht um die Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie. Der EuGH wertet die streitige Widerrufsbelehrung als Verstoß gegen geltendes EU-Recht, wohingegen der für Bankrecht zuständige XI. Senat am Bundesgerichtshof (BGH), also unser höchstes Gericht im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die Widerrufsbelehrung in der Vergangenheit als stets zulässig erachtet hat. Es besteht daher eine Kollision von deutscher und europäischer Rechtsprechung.


Wie wird sich das Urteil des EuGH auswirken?


Es bleibt abzuwarten, ob der BGH von seiner Rechtsprechung abweichen wird. Bleibt der BGH bei seiner Auffassung, dass die Widerrufsbelehrung korrekt ist, könnte dies ein Verstoß gegen die Verbraucherkreditlinie darstellen, mithin EU-Recht verstoßen. Für den Immobilienbereich wird teilweise vertreten, dass die Verbraucherkreditlinie nicht auf Immobilienkredite anwendbar ist. Folgt man dem nicht, könnte das zur Folge haben, dass Verbraucher ihr Recht auf nationaler Ebene unter Umständen zwar nicht durchsetzen können, aber der Bundesrepublik Schadensersatzansprüche drohen. Mit Spannung darf daher zunächst die kommende Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken erwartet werden.


Welche Vorteile hat überhaupt ein Widerruf?


Durch den Widerruf kann der Kunde sein Darlehen nach Abschluss des Darlehensvertrages noch widerrufen und sich damit vom Vertrag lösen. Die normalerweise anfallende Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an. Der Vorteil des Widerrufs liegt sodann darin, die verbleibende Restschuld zu einem deutlich günstigeren Zinssatz weiterzufinanzieren. Im Rahmen von Baufinanzierungen kann dies zu erheblichen Ersparnissen führen.

Zusammengefasst:


  • Keine Vorfälligkeitsentschädigung

  • Rückgewähr der empfangenen Leistungen; Kreditnehmer erhalten z. B. die Tilgungsraten sowie die Zinszahlungen an die Bank zuzüglich Zinsen zurückerstattet

  • Günstigere Anschlussfinanzierung (Umschuldung)


Checkliste für einen Widerruf

1.) Baufinanzierung zwischen Juni 2010 und März 2016 abgeschlossen?
2.) Widerrufsbelehrung mit EuGH-Entscheidung vergleichbar?
 (Muster siehe hier)
3.) Deckt eine Rechtsschutzversicherung den Fall ab?
4.) Ist eine Anschlussfinanzierung gesichert?







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