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Arbeitsrecht: Kein Anspruch auf Erholungsurlaub während eines vereinbarten Sonderurlaubs

Ein weiteres Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zum Thema Urlaub.


In dem nunmehr entschiedenen Fall hatte die Klägerin mit ihrem Arbeitgeber unbezahlten Sonderurlaub von 2 Jahren vereinbart. Die Klägerin war der Auffassung, dass der gesetzliche Erholungsurlaub auch während der Zeit des Sonderurlaubs entsteht.


Die Besonderheit des Falles ergibt sich daraus, dass der Arbeitgeber in dieser Zeit keine Gegenleistung erhält, trotzdem aber Erholungsurlaub gewähren soll. Auf den ersten Blick dürfte dies einem Laien nicht einleuchten, allerdings hat das Bundesarbeitsgericht noch im Jahre 2014 dies genauso beurteilt.


Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht jetzt aufgegeben.


Nunmehr gilt: Kein Anspruch auf Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

Letztlich begründet das BAG seine Entscheidung u.a. damit, indem es sich auf die Umrechnungsregel in § 3 Abs. 1 BUrlG bezieht. Hiernach wird die Anzahl der Urlaubstage anhand des jährlichen Arbeitsrhythmus berechnet. Dies galt bisher allerdings nicht für die Vereinbarung von Sonderurlaub, sodass dieser außen vor blieb.


Nunmehr hat das BAG entschieden, dass bei der Berechnung der Anzahl von Urlaubstagen berücksichtigt werden muss, wenn sich ein Arbeitnehmer im Urlaubsjahr ganz oder teilweise im unbezahlten Sonderurlaub befinde.


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