Die im Jahr 2018 eingeführte Musterfeststellungsklage sollte dazu führen, dass die Eingänge der Individualklagen zurückgeht. Ein spürbarer Rückgang konnte nicht verzeichnet werden.
Woran liegt das?
Der entscheidende Nachteil dürfte die vermeintlich enorme Dauer des Verfahrens sein und die Tatsache, dass die angemeldeten Personen keinen unmittelbaren Anspruch gegen Volkswagen erhalten. Es handelt sich letztlich eben nur um eine Feststellungsklage.
Die Dauer des Verfahrens ergibt sich bereits aus der Anzahl der angemeldeten Personen. Zum Jahreswechsel 2018/2019 sollen sich etwa 300.000 Personen angemeldet haben. Es kann davon ausgegangen werden, dass es mehrere Jahre andauert, bis es zu einer Entscheidung kommt. Sollte sodann eine positive Entscheidung ergehen, so ist zudem entscheidend, wie das Gericht die Frage beantwortet, ob auch der Gebrauchsvorteil für gefahrene Kilometer in Abzug zu bringen ist. Dies sehen die meisten Gerichte bisher so.
Da vermutlich die überwiegende Anzahl der angemeldeten Personen ihre Fahrzeuge weiter nutzen, hätte dies zur Folge, dass bei einer langen Dauer des Verfahrens z.B. der Schadensersatzanspruch stark gemindert wäre.
Der zweite Nachteil besteht darin, dass die Beteiligten bei einer hoffentlich sodann positiven Entscheidung keinen eigenen Titel und somit keinen eigenen Anspruch gegen die Volkswagen AG erhalten. Der Einzelne kann daher nur hoffen, dass die Volkswagen AG aufgrund der feststellenden Entscheidung keine Gegenwehr leistet. Andernfalls wird man seine Ansprüche dann doch individuell einklagen müssen.
Für Personen, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, beinhaltet die Musterfeststellungsklage sicherlich nur Vorteile. Ein Klageverfahren ohne Rechtsschutzversicherung zu betreiben, dürfte in diesem Falle einige Bauchschmerzen verursachen. Dafür ist der Kostenaufwand im Verhältnis zum Risiko zu groß.
Für Inhaber einer Rechtsschutzversicherung sollte nach unserer Einschätzung eher der Weg über die Individualklage gesucht werden. Das Verfahren geht deutlich schneller. Dies führt zudem dazu, dass der Gerbrauchsvorteil, der von den meisten Gerichten in Abzug gebracht wird, geringer ist und der Schadensersatz damit höher.
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