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Arbeitsrecht: Darf ich im Lebenslauf lügen? Was droht?

Allein das Wort dürfte einem selbst die Antwort liefern. Natürlich darf man nicht im Lebenslauf lügen. Die Frage ist jedoch stets, welche Folgen drohen können.


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Was droht arbeitsrechtlich bei Falschangaben?


Dies hängt stets davon ab, worüber man falsche Angaben getätigt hat. Entscheidend ist die Bedeutung der Qualifikation, über die im Lebenslauf gelogen wurde, für das bestehende Arbeitsverhältnis. Nicht jede Falschangabe führt zu harten Konsequenzen. Sollte es um Beschönigungen gehen, so ist dies anders zu beurteilen, als bei Falschangaben über fachspezifische Fähigkeiten, Noten oder Zeugnisse.


In schweren Fällen kann eine fristlose oder ordentliche Kündigung oder eine Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung drohen. Möglich ist auch, dass Gehälter zurückzuzahlen oder sogar Schadensersatz geleistet werden muss.


Auch hängen die Folgen natürlich davon ab, welche Vorteile durch die Lügen im Lebenslauf erlangt wurden. Der Klassiker dürfte hier ein höheres Gehalt wegen eines angeblichen akademischen Titels sein. Oder auch, ob der Arbeitnehmer Zugriff auf sensible Daten erlangt hat – Stichwort: Arzt. Da damit ein hoher Schaden einhergeht, kann dies zu erheblichen Gegenforderungen der Geschädigten führen.

Was droht strafrechtlich bei Falschangaben?


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Werden Zeugnisse oder Zertifikate „getunt“, kann dies auch strafrechtlich belangt werden.


1.) Urkundenfälschung nach § 267 StGB

Wer im Rahmen seiner Bewerbung eine Urkunde fälscht, indem z.B. die Noten im Zeugnis verändert werden, macht sich ggf. wegen Urkundenfälschung strafbar. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe vor.


2.) Betrug nach § 263 StGB

Ein Betrug liegt dann vor, wenn bewusst unwahre Angaben gemacht werden. Stichwort: Unechter Arzt.


3.) Missbrauch von Titeln nach § 132a StGB

Wird ein akademischer Grad erfunden, bzw. ein falscher akademischer Grad im Rahmen der Bewerbung aufgeführt, droht ebenfalls strafrechtlich Ungemach. Benutzt daher jemand den Titel “Dr.” ohne die notwendige Qualifikation, liegt eine Titelanmaßung vor.


Unsere Empfehlung:


Lügen haben im Lebenslauf nichts zu suchen. Von daher sollte man darauf verzichten. Am Ende kann dies unter Umständen nicht nur den Jobverlust bedeuten, sondern auch zu einem finanziellen Fiasko führen.

 
 
 

1 Kommentar


Guest
29. Nov.

Ein sehr aufschlussreicher Artikel, der die rechtlichen Grauzonen bei der Erstellung eines Lebenslaufs detailliert beleuchtet. Die Frage der Ehrlichkeit ist ja nicht nur im Bewerbungsprozess, sondern auch im täglichen Arbeitsleben von zentraler Bedeutung, gerade im Homeoffice. Die Gestaltung eines professionellen Arbeitsumfelds zu Hause kann die Arbeitsmoral erheblich beeinflussen. Eine anregende Auswahl an Gestaltungselementen finden Sie hier.


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