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Abgasskandal II - Nur VW?


Die Antwort dürfte laut den aktuellen Urteilen mit Nein zu beantworten sein. Sicherlich wird das Thema Abgasskandal auch nach Ablauf des Jahres 2018 weiterhin aktuell bleiben. Zwar sind die Rechte von Betroffenen des VW-Abgasskandals mit Ablauf des 31.12.2018 verjährt, soweit diese die Verjährung nicht durch eigene Klage oder Musterfeststellungsklage gehemmt haben, Besitzer von anderen Fahrzeugmarken sollten sich jedoch hiervon nicht abhalten lassen, ihre Rechte prüfen zu lassen. Der Eintritt der Verjährung mit Ablauf des 31.12.2018 betrifft grundsätzlich zunächst Fabrikate der Volkswagen AG sowie der ihrer Tochterunternehmen.


Allerdings sind auch bei anderen Herstellern hohe Stickoxid-Werte aufgefallen. Nach dem Bericht der Untersuchungskommission des Bundesverkehrsministeriums sind insbesondere nachfolgende Marken hiervon betroffen:

  • BMW Dieselmotoren

  • Mercedes Benz CDI-Motoren

  • Opel Dieselmotoren

  • Ford Dieselmotoren

Es gab in diesem Zusammenhang auch bereits Rückrufe des Kraftfahrtbundesamtes.


Die Liste ist jedoch nicht abschließend. Von daher kann jedem Besitzer eines Dieselfahrzeugs - unabhängig von der Fahrzeugmarke - nur dazu geraten werden, seine Rechte prüfen zu lassen.


Soweit Fahrzeuge finanziert wurden, besteht ggf. auch die Möglichkeit, über den sog. Widerrufsjoker sich vom Fahrzeug zu lösen.


Gerne stehen wir für Fragen zur Verfügung.


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