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Hübsche Nachbarschaft

Insolvenzrecht

Schulden, die über den Kopf wachsen, oder ein Unternehmen in der Krise: Je früher Sie handeln, desto mehr Möglichkeiten haben Sie. Als Anwalt für Insolvenzrecht in Hagen und Olfen zeige ich Ihnen, welche Wege offenstehen.

Image by Kelly Sikkema

Anwalt für Insolvenzrecht in Hagen und Olfen

Finanzielle Schwierigkeiten sind belastend – ob als Privatperson oder als Unternehmer. Oft wird zu lange gewartet, weil die Situation unübersichtlich erscheint. Dabei bietet das Insolvenzrecht klare Verfahren, um einen Neuanfang zu ermöglichen oder ein Unternehmen zu sanieren. Ich verschaffe Ihnen einen Überblick über Ihre Lage und begleite Sie Schritt für Schritt.

Privatinsolvenz: in drei Jahren schuldenfrei

Die Verbraucherinsolvenz gibt Privatpersonen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Seit der Reform im Jahr 2020 kann die Restschuldbefreiung in der Regel bereits nach drei Jahren erteilt werden. Vor dem gerichtlichen Verfahren steht ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern. Scheitert er, wird dies bescheinigt und der Insolvenzantrag kann gestellt werden. Als Rechtsanwalt kann ich diesen Einigungsversuch für Sie durchführen und die erforderliche Bescheinigung ausstellen.

Privatinsolvenz vs. Unternehmensinsolvenz

Für wen?

Privatinsolvenz: Verbraucher und ehemals Selbstständige

Vor dem Antrag

Außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern

Ziel

Restschuldbefreiung, in der Regel nach drei Jahren

Risiko bei Untätigkeit

Pfändungen und wachsende Schulden durch Zinsen und Kosten

Für wen?

Unternehmensinsolvenz: Unternehmen und Selbstständige

Vor dem Antrag

GmbH/UG: Antrag spätestens 3 Wochen nach Zahlungsunfähigkeit bzw. 6 Wochen nach Überschuldung

Ziel

Sanierung oder geordnete Abwicklung des Unternehmens

Risiko bei Untätigkeit

Persönliche Haftung der Geschäftsführung bei verspätetem Antrag

Nicht jede Krise muss in der Insolvenz enden: Mit rechtzeitiger Beratung lassen sich Sanierungsmöglichkeiten prüfen – etwa außergerichtliche Vergleiche mit Gläubigern, ein Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG oder eine Insolvenz in Eigenverwaltung.

Image by Mathieu Stern

Unsere Leistungen im Insolvenzrecht

Privatinsolvenz

Außergerichtlicher Einigungsversuch, Bescheinigung, Begleitung im Verfahren

Geschäftsführerhaftung

Beratung zu Haftungsrisiken und Pflichten in der Krise

Unternehmensinsolvenz

Prüfung der Antragspflicht, Antragstellung, Begleitung im Verfahren

Gläubigervertretung

Forderungsanmeldung und Vertretung Ihrer Interessen im Verfahren

Sanierung

Außergerichtliche Vergleiche, Restrukturierung, Eigenverwaltung

Insolvenzanfechtung

Abwehr von Anfechtungen durch den Insolvenzverwalter

Warum rechtzeitige Beratung wichtig ist

Im Insolvenzrecht entscheiden Fristen. Wer früh handelt, hat mehr Gestaltungsspielraum, vermeidet persönliche Haftung und kann Sanierungschancen nutzen, die später nicht mehr bestehen. Ein erstes Gespräch schafft Klarheit, bevor Entscheidungen unter Zeitdruck getroffen werden müssen.

Image by Tingey Injury Law Firm

Warum Kanzlei Elsner

Persönliche Beratung

Sie sprechen direkt mit dem Anwalt, nicht mit wechselndem Personal

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Klare Kommunikation

verständliche Einschätzung statt Paragraphen-Deutsch

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Fokus auf Lösungen

wo möglich, wird auf eine einvernehmliche Regelung hingearbeitet

 

Für weitere Rechtsgebiete kontaktieren Sie uns!

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02331 / 37 67 - 510

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