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Handyverstoß

Wie verhalte ich mich bei dem Thema Handyverstoß

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1. Ist das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt erlaubt?

Es gilt ein generelles Handyverbot während der Fahrt. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass für die Nutzung des Mobiltelefons der Hörer in die Hand genommen werden muss. Dabei ist zu beachten, dass dies nur bei angeschaltetem Motor gilt.


2. Nachrichten schreiben am Steuer?

Auch Nachrichten am Steuer einzutippen, zieht ein Bußgeldverfahren nach sich. Dies gilt jedoch nur, wenn das Handy aufgenommen werden muss. Sofern das Handy mittels Sprachfunktion navigiert werden kann, droht kein Bußgeldverfahren. Über den Sprachassistenten können Nachrichten verlesen und geschrieben werden. Das Handy darf jedoch nicht in die Hand genommen werden. 


3. Wie fällt die Strafe aus, wenn ich mit dem Handy am Steuer geblitzt werde?

Wenn Sie mit dem Handy am Steuer geblitzt werden, so erhöht sich die Strafe. Es werden dann beide Verstöße addiert. Hierbei ist zu beachten, dass die höhere Strafe vollständig zu zahlen ist und die niedrigere Strafe hälftig zu zahlen ist. Etwaige Punkte oder Fahrverbote werden dann auch zusammengerechnet.


4. Darf man bei abgeschaltetem Motor am Steuer telefonieren?

Sofern der Motor nicht läuft, kann dem Fahrer kein Handyverstoß vorgeworfen werden. Es genügt dabei nicht, dass in dem Fahrzeug eine Start-Stop-Automatik eingebaut ist. Der Motor muss gänzlich abgeschaltet sein.


5. Mit welchen Strafen ist zu rechnen?

Grundsätzlich gilt, dass das Handy während der Fahrt nicht benutzt werden darf. Hierbei ist unbeachtlich, welche Art von Nutzung Ihnen im vorliegenden Fall vorgeworfen wird. Demnach wird nicht nur das aktive Telefongespräch, sondern auch das Lesen von Nachrichten oder die Nutzung des Handys als Navigationsgerät mit einer Geldbuße bestraft. Es galt der Grundsatz, dass das Handy während der Fahrt nicht mit der Hand berührt werden darf. Nach einem Teil der Rechtsprechung muss jedoch eine Nutzung nachgewiesen werden. Das bloße Halten des Handys soll  nicht ausreichend sein. Es muss vielmehr ein Zusammenhang  zwischen dem  Aufnehmen oder dem Halten des Handys mit einer Bedienfunktion vorliegen. Das einfache Aufnehmen um es an einem anderen Ort abzulegen, stellt keinen Verstoß dar. Handyverstöße werden demnach mit einer Geldbuße und einem Punkt im Fahreignungsregister bestraft. Demnach folgt einer Handynutzung am Steuer grundsätzlich kein Fahrverbot. Jedoch kann auch ein Fahrverbot ausgesprochen werden, wenn ein wiederholter Handyverstoß vorliegt. Sofern Fahranfänger während der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt werden, kann dies zu drastische Maßnahmen führen. Das Telefonieren am Steuer stellt hierbei einen A-Verstoß dar.






































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