Fahrverbote
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1. Was versteht man unter einem Fahrverbot?
Bei einem Fahrverbot wird dem Verkehrsteilnehmer für eine bestimmte Zeit die Teilnahme am Straßenverkehr verwehrt. Dies kann zum Teil für eine Dauer von mehreren Monaten angeordnet werden. Das Fahrverbot ist von der Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Beim Fahrverbot handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Entziehung der Fahrerlaubnis. Wird der Führerschein endgültig entzogen, so muss nach Ablauf der Sperrfrist der Führerschein neu beantragt werden. Hierbei wird eine meistens vorhergehende medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt. Das Fahrverbot soll der Umerziehung des Verkehrsteilnehmers dienen. Dabei gilt, dass bei einem Punkt-Verstoß in einigen Fällen auch mit einem Fahrverbot zu rechnen ist.
2. Kann das Fahrverbot verschoben werden?
Das Fahrverbot kann innerhalb der 4-Monats-Abgabefrist („Schonfrist“) angetreten werden, sofern in den letzten Jahren kein Verkehrsverstoß vorlag. Darüber hinaus kann ein Fahrverbot auch umgangen werden, wenn der Verkehrsteilnehmer auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist. Ein solcher Härtefall muss im Einzelnen überprüft werden. In einem solchen Fall kann dann ein Fahrverbot auch in eine einschneidende und überaus empfindliche Geldbuße umgewandelt werden. Eine solche Umgehung ist nur möglich, wenn auf den Bußgeldbescheid eine schnelle Reaktion folgt. Denn nach Erhalt des Bußgeldbescheids steht nur eine kurze Einspruchsfrist von zwei Wochen zur Verfügung.Darüber hinaus muss ein Härtefall auch sorgfältig begründet werden. Ein solcher Härtefall liegt nicht alleine deshalb schon vor, weil der Verkehrsteilnehmer auf sein Fahrzeug für den Arbeitsweg angewiesen ist. Es müssen weitere einschneidende Konsequenzen dargelegt werden. Eine schwerwiegende Konsequenz kann in den meisten Fällen begründet werden, wenn durch den Entzug der Fahrerlaubnis Existenznöte entstehen oder der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Als Beispiel kommt hier der Entzug der Fahrerlaubnis eines Berufskraftfahrers in Betracht.
Ein entsprechendes Fahrverbot kann auch durch ein Augenblicksversagen des Fahrers aufgehoben werden. Ein solches Versagen kann beispielsweise durch das Mitziehen der Vorausfahrenden ausgelöst werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn durch das fälschliche Losfahren des Vordermannes die nachfolgenden Fahrer mitziehen, ohne dabei die Verkehrszeichen hinreichend zu beachten. Darüber hinaus kann ein solches Versagen auch durch die fehlende Ortskenntnis oder durch Wahrnehmungsfehler, im Bezug auf die Verkehrsbeschilderung, begründet werden. Dabei ist den Behörden auch bewusst, dass nicht jede Autofahrt fehlerfrei erfolgen kann. Durch eine schlüssige Argumentation lassen die Behörden dann ein Fahrverbot in eine überaus empfindliche Geldbuße umwandeln, damit der Erziehungseffekt dennoch erhalten bleibt.
3. Was ist unter dem Entzug der Fahrerlaubnis zu verstehen?
Beim Entzug der Fahrerlaubnis ist der Führerschein abzugeben. Eine neue Fahrerlaubnis kann erst ab Ende bzw. einige Monate vor Ende der Sperrfrist beantragt werden. Darüber hinaus können vor Wiedererlangung eine MPU oder sonstige Nachweise über die Verkehrstauglichkeit verlangt werden. Die Fahrerlaubnis wird entzogen, wenn ein eklatanter Verkehrsverstoß vorliegt oder bereits das Maximum an Punkten im Fahreignungsregister eingetragen wurde.
4. Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Bei einer nicht unbeachtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften drohen schon Fahrverbote, Punkte und Bußgelder. Mit zunehmender Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung erhöht sich dann auch diese Buße. Nach dem alten Bußgeldkatalog fallen nachfolgende Sanktionen an:
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften können auch Fahrverbote, Punkte und Bußgelder ausgesprochen werden. Auch hierbei nimmt die Sanktionsstärke mit zunehmender Geschwindigkeit zu. Nach dem alten Bußgeldkatalog fallen nachfolgende Sanktionen an:
5. Fahrverbot bei Rotlichtverstößen
Ein Fahrverbot beim Rotlichtverstoß kommt nur in Betracht, wenn es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt. Dieser liegt immer dann vor, wenn die Haltelinie überquert wurde nachdem die Ampel mehr als eine Sekunde auf Rotlicht geschaltet war. Erst bei einem solchen qualifizierten Rotlichtverstoß ist mit einem Fahrverbot zu rechnen. Daneben sind eine Geldbuße und Punkte im Fahreignungsregister fällig. Ein solches Fahrverbot kann auch in Härtefällen ausgesetzt werden. Darüber hinaus ist das Fahrverbot auszusetzen, wenn nur eine abstrakte Gefahr und keine konkrete Gefahr vorlag, weil sich der Verstoß beispielsweise nachts oder in einer ländlichen Gegend ereignet hat.
6. Fahrverbot bei Alkohol am Steuer
Schon ab einem Promillewert von 0,5 droht ein Fahrverbot. Darüber hinaus ist entscheidend, wie häufig und schwer der Verstoß ist. Bei der ersten Alkoholfahrt droht schon bereits ein Fahrverbot mit einer empfindlichen Geldbuße und Punkten. Wird der Fahrer ein zweites und drittes Mal mit Alkohol hinterm Steuer erwischt, so wird das Bußgeld beispielsweise verdoppelt oder verdreifacht. Daneben werden Punkte und Fahrverbote von mehreren Monaten fällig. Bei einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille droht schon ein dauerhafter Führerscheinentzug.
7. Fahrverbot beim Abstandsverstoß
In der StVO ist der Abstand zum Vordermann nicht geregelt. Es muss demnach ein derart großer Abstand eingehalten werden, sodass beim plötzlichen Bremsen des Vordermanns ohne Weiteres angehalten werden kann. Es hat sich hier die Faustformel vom halben Tachowert als Richtwert durchgesetzt. Wird bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h weniger Abstand als 3/10 des halben Tachowertes eingehalten, so ist mit einem Fahrverbot, Punkten und einer Geldbuße zu rechnen. Dabei fällt die Geldbuße höher aus, je geringer der Abstand ist. Bei weniger Abstand als 1/10 des halben Tachowertes fällt eine deutlich erhöhte Geldbuße an. Daneben werden neben den Punkten und auch das Fahrverbot erhöht.Ab einer Geschwindigkeit von 130 km/h und einem geringeren Abstand als 3/10 des halben Tachowertes fällt eine empfindliche Geldbuße von mehreren hundert Euro an. Darüber hinaus trifft den Verkehrsteilnehmer die Eintragung von Punkten und ein Fahrverbot. Beträgt der Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes, so fällt ein Fahrverbot von mehreren Monaten, Punkte und eine erhöhte Geldbuße an.
8. Fahrverbot bzw. Führerscheinentzug bei Punkteverstoß
Erreicht der Verkehrsteilnehmer die maximale Anzahl von Punkten, so droht dem Verkehrsteilnehmer der Führerscheinentzug. Dem kann der Verkehrsteilnehmer jedoch durch den Abbau der Punkte entgegenwirken. Hierbei kann der Verkehrsteilnehmer bei geringer Anzahl von Punkten durch freiwillige Punkteabbauseminare seine Punkte zum Erlöschen bringen. Weist sein Punktekonto mehr Punkte aus, sodass dieser unmittelbar vor dem Führerscheinentzug steht, so ist Geduld gefragt. Diese Punkte können nur im Wege des Punkteverfalls abgebaut werden.