Alkohol und Drogenverstoß
Hier finden Sie alles zu dem Thema Alkohol- und Drogenverstoß
1. Was versteht man unter einer Trunkenheitsfahrt?
Unter dem Oberbegriff der Trunkenheitsfahrt werden alle Fahrverstöße gefasst, die entweder unter Drogen- oder Alkoholeinfluss durchgeführt werden. Den meisten Menschen ist klar, dass Alkohol und Straßenverkehr voneinander zu trennen sind. Dennoch kommt es immer wieder zu Alkoholverstößen im Straßenverkehr. Dabei gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch die anderen Verkehrsteilnehmer. Des Weiteren wird auch das Risiko des Restalkohols vom Vorabend unterschätzt. Hierbei können Geldbußen von mehreren hundert bis tausend Euro und sogar Freiheitsstrafen verhängt werden. Darüber hinaus riskieren die Verkehrsteilnehmer Fahrverbote von mehreren Monaten und Punkte im Fahreignungsregister. Dabei gilt, je häufiger ein Verstoß festgestellt wird, desto einschneidender wird die Sanktionierung.
2. Wo liegen die Promillegrenzen?
Es wird im Straßenverkehr zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit unterschieden. Noch bis 2001 galt in Deutschland 0,8 Promille als Grenzwert. Diese Grenze wurde in den nachfolgenden Jahren korrigiert. Eine relative Fahruntüchtigkeit liegt ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von mindestens 0,3 Promille vor. Dabei müssen weitere Ausfallerscheinungen bspw. eine Schlangenlinienfahrt oder ein Verkehrsunfall hinzukommen. Es ist zu beachten, dass diese Grenze sehr schnell erreicht werden kann. In solchen Fällen droht eine Verkehrsstrafe und bei wiederholtem Fehlverhalten sogar eine Freiheitsstrafe. Eine absolute Fahruntüchtigkeit liegt ab einer BAK von 1,1 Promille vor. Weitere Ausfallerscheinungen müssen nicht hinzutreten.
3. Was sind die Folgen einer Trunkenheitsfahrt?
Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Darüber hinaus wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt. Eine neue Fahrerlaubnis darf erst mit Ende der Sperrfrist erteilt werden. Bei wiederholten Trunkenheitsfahrten und einer absoluten Fahruntüchtigkeit ist zunächst eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchzuführen.
4. Kann die Haftpflichtversicherung Kürzungen vornehmen?
Sofern der Versicherungsnehmer aufgrund seiner Trunkenheitsfahrt einen Unfall verursacht, kann die Versicherung Regressansprüche geltend machen. Darüber hinaus kann die Versicherung bei Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung weitere Kürzungen geltend machen.
5. Wie wirkt sich die Trunkenheitsfahrt bei Fahranfängern aus?
Bei Fahranfängern und Heranwachsenden unter 21 Jahren besteht ein absolutes Alkoholverbot. Dies ergibt sich daraus, dass Fahranfänger noch nicht mit den Gefahren des Straßenverkehrs vertraut sind und dementsprechend diese nicht einschätzen können. Diese fehlende Erfahrung wird durch den Alkoholeinfluss zu einer unkontrollierbaren Gefahr für die restlichen Verkehrsteilnehmer. Wer als Fahranfänger während der Probezeit unter Alkoholeinfluss fährt, riskiert eine Geldbuße und Eintragungen von Punkten im Fahreignungsregister. Darüber hinaus wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar besonders angeordnet und die Probezeit wird verlängert.
6. Welche Auswirkungen hat eine Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad?
Wenn Radfahrer mit einer BAK von 1,6 Promille mit dem Fahrrad unterwegs sind, riskieren sie eine Geldbuße und Punkte im Fahreignungsregister. Darüber hinaus kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Mithin droht dann auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Es kann sogar ein Radfahrverbot ausgesprochen werden, wenn eine Wiederholungsgefahr besteht.
7. Welche Folgen kann Drogenmissbrauch im Straßenverkehr nach sich ziehen?
Fahren unter Drogeneinfluss gefährdet die Sicherheit des Straßenverkehrs. Dabei wird durch den Rauschzustand die Reaktionsfähigkeit, die Koordination und Kontrolle über sich und das Fahrzeug nicht nur unerheblich beeinflusst. Sofern ein chronischer Drogenkonsum durch ein Attest bestätigt wird, so kann der Führerschein vorbeugend entzogen werden. Denn hierbei wird dann die Fahreignung generell angezweifelt. Durch einen Schnelltest oder durch einen Bluttest lassen sich verschiedene Rauschmittel im Körper nachweisen. Beim Cannabis- oder Kokainkonsum und der darauf folgenden Rauschfahrt wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durch den Verkehrsteilnehmer riskiert. Eine solche Untersuchung wird vor dem Hintergrund einer Wiederholungsgefahr angeordnet. Der Betroffene kann eine Abhängigkeit und damit die Wiederholungsgefahr mit einem Gutachten widerlegen. Ihr Verteidiger kann dann in solchen Fällen die Zuständigkeit für die Anordnung der Entnahme, Verwertbarkeit und die Bedeutung des gefundenen Ergebnisses infrage stellen. Sofern Fehler ermittelt werden können, kann dann in solchen Fällen ein Fahrverbot nicht ausgesprochen werden.
8. Wann besteht Anspruch auf Entfernung der Abmahnung?
Unter Passivrauchen versteht man, dass der Betroffene nicht selbst raucht, sondern durch den ausgestoßenen Rauch beeinflusst wird. Ein solcher Einfluss kann sich dadurch ergeben, dass in geschlossenen Räumen geraucht wird oder auch der Beifahrer raucht. Ob Passivrauchen sich auf die Fahrtüchtigkeit auswirkt, lässt sich nur durch die Intensität des eingeatmeten Rauchs bestimmen. Wird ein entsprechendes Rauschmittel im Blut nachgewiesen, so können Bußgelder, Punkte und Fahrverbote anfallen.
9. Gibt es beim THC auch Grenzwerte?
Beim Alkoholkonsum wird die Fahruntüchtigkeit anhand des Promillewertes bestimmt. Beim THC erfolgt eine ähnliche Bestimmung des Grenzwertes. Ab einem Wert von 1,0 ng/ml THC im Blut wird diese Grenze erreicht und der Konsument gilt als fahruntüchtig.
10. Mit welchen Sanktionen ist zu rechnen?
Wird der Verkehrsteilnehmer unter Drogeneinfluss erwischt, so drohen drastische Maßnahmen. Der Erstverstoß wird mit Punkten, einem Fahrverbot und einem Bußgeld im dreistelligen Bereich bestraft. Es droht im schlimmsten Falle der Entzug der Fahrerlaubnis. Je öfter der Verkehrsteilnehmer gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr verstößt, desto höher und intensiver fällt die Strafe aus. Dabei können sich die Geldbuße und das Fahrverbot sogar verdoppeln.