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DSVGO - Wo bleibt die Abmahnwelle?

Aktualisiert: 20. Dez. 2018

Bloß nur Panikmacherei oder steckt da wirklich mehr dahinter? Die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ist seit dem 25. Mai 2018 nicht nur Thema in den Medien. Seit diesem Datum ist die DSGVO unmittelbar anzuwenden. Festzustellen ist, dass sich der überwiegende Teil der Betroffenen seit diesem Datum auch erst mit diesem Thema beschäftigt, obwohl die DSGVO bereits seit dem 24. Mai 2016 in Kraft getreten ist. Eine wirkliche Abmahnwelle konnte bisher nicht festgestellt werden, obgleich die Praxis bereits zeigt, dass zumindest ein nicht unerheblicher Teil der Betroffenen die Anforderungen der DSGVO nicht erfüllt. Insbesondere darf hier nicht verkannt werden, dass die DSGVO nur für "Großunternehmen" relevant ist. Die DSGVO gilt für alle Unternehmer. Ausnahmslos!


Aber wo bleibt dann die Abmahnwelle?


Ein Grund dürfte sein, dass die Streitwerte hierfür recht gering sind, sodass - auch wenn es darauf nicht ankommen dürfte- es sich schlichtweg für die Abmahnenden kaum lohnt. Des Weiteren dürfte dies auch daran liegen, dass bereits der politische Wille dahingeht, Abmahnungen in diesem Bereich gesetzlich auszuschließen. Wer nun jedoch glaubt, dass er die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen muss, da die Wahrscheinlichkeit von Abmahnungen eher (noch) gering ist, der irrt! Es drohen Bußgelder.


Unser Rat: Nicht ignorieren, handeln! Gerne stehen wir hierfür zur Verfügung.


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