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Arbeitsrecht · Kündigungsschutz · NRW

Kündigung anfechten:
Lohnt es sich in Ihrem Fall?

Sie haben eine Kündigung erhalten und fragen sich, ob Sie dagegen vorgehen sollten. Die ehrliche Antwort: In den meisten Fällen lohnt sich die Prüfung. Aber nicht immer eine Klage. Unser kostenloser Check zeigt Ihnen in 2 Minuten, wie Ihre Chancen stehen.

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Achtung: Die Klagefrist beträgt nur 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung (§ 4 KSchG)

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Kann man eine Kündigung wirklich anfechten?

Ja – und zwar jede. Im deutschen Arbeitsrecht gibt es kein „einfaches" Kündigungsrecht des Arbeitgebers. Jede Kündigung kann gerichtlich auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Das Instrument dafür ist die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht.

Viele Arbeitnehmer schrecken davor zurück – aus Angst vor Kosten, langen Verfahren oder dem schlechten Klima mit dem Arbeitgeber. Das ist verständlich. Aber die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Rund 60–70 % aller Kündigungsschutzklagen enden mit einem Vergleich, in dem eine Abfindung gezahlt wird. Ohne Klage bleibt dieser Anspruch ungenutzt.

Dabei ist das Wort „anfechten" juristisch nicht ganz präzise. Gemeint ist die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Kündigung – entweder weil sie formal fehlerhaft ist, der Sozialauswahl widerspricht oder sachlich nicht gerechtfertigt ist.

§ 4 KSchG – Die Klagefrist: „Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist."

Diese Drei-Wochen-Frist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist: Wer zu spät klagt, verliert seinen Anspruch – auch wenn die Kündigung inhaltlich komplett rechtswidrig war. Handeln Sie daher schnell.

Wann lohnt es sich?

Wann ist das Anfechten einer Kündigung sinnvoll?

Eine Kündigungsschutzklage ist nicht in jedem Fall der richtige Weg. Entscheidend sind drei Fragen: Greift das Kündigungsschutzgesetz? Ist die Kündigung formell oder materiell angreifbar? Und was ist Ihr Ziel – Weiterbeschäftigung oder Abfindung?

Klar sinnvoll

Betriebsbedingte Kündigung, Fehler in der Sozialauswahl, kein Betriebsrat gehört, formelle Mängel (z.B. fehlende Schriftform, falsche Kündigungsfrist).

Prüfung empfohlen

Verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung, personenbedingte Kündigung bei Langzeiterkrankung, Kündigung kurz vor Renteneintritt.

Schwieriger

Kündigung in der Probezeit, Betrieb mit unter 10 Mitarbeitern (kein KSchG), eigene Vertragsverletzung wurde nachgewiesen.

Häufige Unwirksamkeitsgründe

Diese Fehler machen eine Kündigung unwirksam

In der Praxis sind Kündigungen häufiger fehlerhaft, als Arbeitgeber glauben. Die häufigsten Angriffspunkte:

1

Fehlende oder fehlerhafte Betriebsratsanhörung

Vor jeder Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden (§ 102 BetrVG). Wird dieser Schritt übersprungen oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt, ist die Kündigung automatisch unwirksam – unabhängig vom sachlichen Grund.

2

Fehlerhafte Sozialauswahl

Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber soziale Kriterien beachten: Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. Wird ein schutzwürdigerer Arbeitnehmer entlassen als ein weniger schutzwürdiger, ist die Kündigung angreifbar (§ 1 Abs. 3 KSchG).

3

Fehlende Abmahnung bei verhaltensbedingter Kündigung

In der Regel muss vor einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen worden sein. Fehlt sie oder ist sie selbst formell mangelhaft, kann die Kündigung unwirksam sein.

4

Formelle Fehler im Kündigungsschreiben

Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Fehlende Originalunterschrift, Kündigung per E-Mail oder Fax – alles unwirksam (§ 623 BGB). Auch eine fehlende oder zu kurze Kündigungsfrist ist ein häufiger Fehler.

5

Besonderer Kündigungsschutz

Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder und Personen in Elternzeit genießen besonderen Schutz. Eine Kündigung dieser Personengruppen ist ohne behördliche Zustimmung in der Regel rechtswidrig.

Was dann passiert

Was passiert, wenn man eine Kündigung anficht?

Viele stellen sich ein langwieriges Gerichtsverfahren vor. Die Realität ist oft eine andere: Arbeitsgerichtliche Verfahren sind vergleichsweise schnell und kostengünstig.

Im Gütetermin – der ersten mündlichen Verhandlung, die meist schon nach 4–8 Wochen stattfindet – versucht das Gericht eine gütliche Einigung herbeizuführen. Das Ergebnis ist häufig ein gerichtlicher Vergleich mit Abfindungszahlung.

Kostenrisiko für Arbeitnehmer: Im ersten arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt jede Partei die eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang (§ 12a ArbGG). Gerichtskosten entstehen in der Regel keine. Das Risiko ist damit für Arbeitnehmer überschaubar – und mit Rechtsschutzversicherung oft bei null.

Was dann passiert

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Beantworten Sie 7 kurze Fragen zu Ihrer Situation. Der Check bewertet Ihre individuelle Ausgangslage nach den Kriterien des deutschen Arbeitsrechts – ehrlich und ohne Beschönigung.

FAQ: Kündigung anfechten

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⚠️ Rechtlicher Hinweis: Alle Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Der kostenlose Check stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Daniel Elsner.

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