Die Hintergründe und Details des sog. VW-Abgasskandals dürften mittlerweile fast allen Besitzern von Dieselfahrzeugen des Herstellers VW und seinen weiteren Marken bekannt sein. Was vielen eventuell noch nicht bewusst ist: Es droht das ungeliebte Szenario der Verjährung.
Es kann davon ausgegangen werden, dass diese - zumindest was die Marken rundum VW betrifft - mit Ablauf des 31.12.2018 eintritt, da die Thematik im Jahre 2015 bekannt wurde.
Von daher ist jeder Besitzer gut beraten, schnellstmöglich in diesem Jahr noch alles zu veranlassen, um die Verjährung zu hemmen. Soweit dies noch nicht geschehen ist, wird dies nur noch über die Klage oder das Anschließen an die Musterfeststellungsklage möglich sein.
Aufgrund der Dringlichkeit bieten wir daher Termine noch bis zum Ende des Jahres an, damit keiner seine Rechte verlieren muss.
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