Ich möchte euch hier einmal darstellen, wann und warum bei einem Verkehrsunfall anwaltliche Hilfe gesucht werden sollte.
Das Problem: Die meisten denken bei dem Wort "Anwalt" daran, dass damit immer Kosten verbunden sind und außerdem möchte man die Kosten nicht unnötig in die Höhe treiben und mit der Versicherung auch keinen Ärger bekommen. Auch das "aktive" Schadensmanagement der gegnerischen Versicherungen soll genau dies verhindern.
Aktives Schadensmanagement? Was ist damit gemeint?
Damit sind in erster Linie die zumeist unmittelbar nach dem Unfall getätigten Anrufe durch die Versicherung an den Geschädigten gemeint, da sich die Telefonnummern bereits aus der Unfallmitteilung ergeben. Hier wird dem Geschädigten dann sehr höflich mitgeteilt, er müsse sich um nichts kümmern. Darüber hinaus könne ein Gutachter (der gegnerischen Versicherung) sich das Fahrzeug ansehen und ein Mietwagen sei auch kein Problem. Ganz nebenbei erhält der Geschädigte eine Aufstellung, welche Kosten die Versicherung übernimmt. By the way, wir sprechen hier von der gegnerischen Versicherung. Das klingt zunächst natürlich sehr überzeugend und ihm Rahmen eines Verkehrsunfalls akzeptiert das wohl auch die überwiegende Mehrheit der Geschädigten.
Aber diese Vorgehensweise ist doch schon ein wenig skurril. Wir halten fest, der Schädiger schreibt Ihnen als Geschädigter über seine Versicherung vor, welchen Schaden Sie in welcher Höhe ersetzt verlangen dürfen. Ich möchte dies mal anhand eines anderen Beispiels verdeutlichen:
"Sie sind Opfer einer erheblichen Körperverletzung und derjenige, der Sie tätlich angegriffen hat, sagt Ihnen, dass es ihm leid tut, drückt Ihnen 100,00 € in die Hand und damit ist die Sache für ihn erledigt."
Kaum einer würde dies so akzeptieren, warum dann bei einem Verkehrsunfall?
Dass die gegnerische Versicherung eben nicht auf der Seite des Geschädigten steht, wird den meisten spätestens dann klar, wenn die ersten Abrechnungsschreiben mit den berühmt berüchtigten Prüfberichten ins Haus flattern. Das Zauberwort heißt dann Kürzungen. Eine Vielzahl von Positionen wird dann in erheblichem Maße gekürzt, sodass die Geschädigten dann überrascht sind, wie groß die Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und dem im Gutachten festgestellten Betrag ist. Ob diese Kürzungen berechtigt oder unberechtigt sind, ist für einen Laien kaum nachvollziehbar. Und genau ab diesem Zeitpunkt fangen die ersten an, an das Wort "Anwalt" zu denken.
Nur sollte hier berücksichtigt werden, dass kein Anwalt daran großartig interessiert ist, die Krümel einzusammeln, wenn der Kuchen bereits auf dem Tisch gestanden hat. Es ist auch deutlich einfacher, wenn der Anwalt mit der Sache von Anfang an betraut ist.
Wann sollte stets ein Anwalt hinzugezogen werden?
Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen gilt: Die gegnerische Versicherung muss die Kosten des eigenen Rechtsanwalts und auch des eigenen Gutachters übernehmen! Es soll Waffengleichheit herrschen.
Die Vorteile: 1.) Kein großer Zeitaufwand, da Abwicklung durch Rechtsanwalt
2.) Waffengleichheit - sämtliche Ansprüche werden geltend gemacht
3.) Kein Kostenrisiko bei unverschuldetem Verkehrsunfall
Unser Rat: Nicht ohne Anwalt bei unverschuldeten Verkehrsunfällen! Es geht
letztlich auch um eine gewisse Waffengleichheit.
Bei Verkehrsunfällen erhaltet ihr von uns auch gerne eine kostenlose Ersteinschätzung.
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