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Polizist erhält „Kündigung“ wegen TikTok-Video

Was war passiert?

Nach eigenen Angaben soll dies einem TikToker, der unter dem Namen Halid.TV auftritt, passiert sein. Offensichtlich war dieser bei der Polizei beschäftigt und hat nunmehr eine Kündigung erhalten. Richtigerweise wurde wahrscheinlich die Entfernung aus dem Amt angeordnet. Die Kündigung soll sich auf die Präsenz bei TikTok und den damit zusammenhängenden Videos beziehen. Der TikToker hatte dort unter anderem Videos über die Polizei veröffentlicht und hierbei die Uniform getragen und wollte die Tätigkeit der Polizei mit einem gewissen Humor vorstellen. Dieser Humor wurde offensichtlich von dem zuständigen Dienstherrn nicht geteilt.



Ist deswegen eine Kündigung möglich?

Diese Frage lässt sich natürlich nicht so einfach beantworten. Hierzu fehlen die genauen Einzelheiten. Auch ist unklar, ob dass die tatsächliche Begründung gewesen ist. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass gerade im Beamtentum außerdienstliches Verhalten zur Entfernung aus dem Dienst führen kann. Wobei man stets beachten muss, dass es im Beamtenrecht verschiedene Stufen der Maßnahmen bei Verfehlungen gibt und stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden muss. Das Bundesverwaltungsgericht hatte z.B. über Fehlverhalten von einem Beamten zu entscheiden, das selbst eine Straftat begründete. Allerdings reicht das reine Begehen einer Straftat mittlerweile nicht mehr aus, sondern es müssen weitere Umstände hinzutreten, die geeignet sind, das Vertrauen der Bürger zu beeinträchtigen. In einem sehr krassen Fall ging es dort um den Vorwurf der Kinderpornographie.



Welchen konkreten Kündigungsgrund könnte es hier geben?

Das Gesetz sieht hier vor, dass der Beamte außerhalb seines Dienstes grundsätzlich nur verpflichtet ist, der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert. Das vorgeworfene Verhalten des TikTokers könnte daher unter Umständen gegen die Wohlverhaltenspflicht verstoßen haben. Dies hätte zumindest Disziplinarmaßnahmen zufolge. Da aber für eine Entfernung aus dem Dienst weitere Voraussetzungen vorliegen müssen, dürfte nach bisherigem Kenntnisstand die Entfernung aus dem Dienst schwer durchzusetzen sein. Allerdings setzt dies voraus, dass der Dienstherr bislang keine vorherigen Disziplinarmaßnahmen angeordnet hat.

Wie sollte man sich privat dann verhalten?

Selbstverständlich haben auch Beamte ein Privatleben. Da gegenüber Beamten aber eine hohe Vertrauenswürdigkeit besteht, sollten Beamte auch im Privatbereich stets berücksichtigen, dass privates Handeln eher als bei Arbeitnehmern dann zu Konsequenzen führen kann, wenn insbesondere ein Dienstbezug hergestellt werden kann. Von daher sollte man stets vorsichtig bei öffentlichen Äußerungen im Internet wie auch beim Posten von Videos sein. Ehrlicherweise lässt sich festhalten, dass man hierauf komplett verzichten sollte, damit man später sich nicht unnötig mit dem Dienstherrn auseinandersetzen muss.

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